Haus- und Fachärzte können einen Wirtschaftlichkeitsbonus für die wirtschaftliche Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen erhalten. Wie das gelingt, erklärt die Virchowbund-Praxisberaterin Margaret Plückhahn.
Der Wirtschaftlichkeitsbonus oder Laborbonus ist im EBM unter „32001 Wirtschaftliche Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen“ festgelegt.
Eigentlich muss jede ärztliche Leistung wirtschaftlich erbracht werden, so schreibt es jedenfalls § 12 SGB V vor. Und im Gesetz steht nichts von Belohnung. Im Gegenteil: Werden Leistungen erbracht oder veranlasst, die unwirtschaftlich sind, droht ein Regress. Wie sich ein Regress vermeiden lässt und was Einzelfallprüfungen damit zu tun haben, erklärt der Virchowbund auf seiner Webseite.
Der Wirtschaftlichkeitsbonus bzw. Laborbonus bildet eine Ausnahme im System: Nicht die Leistung, wird vergütet, sondern ein „Weniger“ an Leistungen. Je mehr gespart wird, also je geringer das „eigene“ Laborbudget ausgeschöpft wird, desto höher ist die Belohnung.
So ist der Laborbonus aufgebaut
Damit das Ganze nicht zulasten chronisch oder schwer Kranker geht, für die notwendigerweise Laborleistungen veranlasst und erbracht werden, werden
die Fachgruppenwerte spezifisch ausgewiesen (sie dienen als Vergleichswerte),
verschiedene Leistungen ganz von der Steuerung ausgenommen.
Das Ganze gilt für Ärztinnen und Ärzte, die eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abrechnen.
„Als Arzt können Sie EBM-Nummer 32001 für den Laborbonus nicht auf Ihre Abrechnung setzen. Schließlich wissen Sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Veranlassung ja noch gar nicht, ob die Grenzwerte eingehalten werden“, erklärt die Virchowbund-Praxisberaterin Margaret Plückhahn: „Die KV rechnet den Bonus nachträglich für Sie ab, wenn Sie sich dafür qualifiziert haben.“
Fachgruppenspezifisch ist der Bonus unterschiedlich hoch. Generell gilt: Je mehr Laborleistungen „typisch“ sind für die Fachgruppe, desto höher sind die Grenzwerte und damit auch der Bonus.
Maßgeblich für den Wirtschaftlichkeitsbonus sind die durchschnittlichen Laborkosten je Behandlungsfall – in anderen Worten: der praxisindividuelle (Labor-)Fallwert. Das ist die Summe aller Laborleistungen 32.2 und 32.3 aus Eigenlabor bzw. Praxislabor, Laborgemeinschaft (Muster 10A) und Facharztlabor (Muster 10) geteilt durch die Fallzahl.
Doch der Virchowbund weist auch auf Ausnahmen hin:
Gekennzeichnete Behandlungsfälle mit definierten Untersuchungsindikationen bleiben unberücksichtigt, denn sie senken den Praxisfallwert.
Die EBM-Nummern 32005 bis 32023 sind die Ausnahmekennziffern. Diesen sind jeweils sogenannte Ziffernkränze zugeordnet, welche Laboruntersuchungen beinhalten, die ausnahmsweise nicht bonusmindernd wirken.
Auf seiner Webseite gibt der Virchowbund auch ein Abrechnungsbeispiel zum Laborbonus.
Konflikte bei veranlassten Laborleistungen
Wenn ein Arzt einen Patienten an einen Kollegen einer anderen Fachrichtung überweist und Laborwerte verlangt, kann das zu Konflikten führen. Denn die Frage ist: Wer muss die Leistungen veranlassen und verantworten? Wessen Laborbudget wird belastet?
Die Klassiker in der Praxisberatung des Virchowbundes: Nierenwerte bei Kontrastmitteluntersuchungen, kleines Blutbild und Entzündungsparameter, Schilddrüse und andere bei Depressionen veranlasste Laborleistung.
„Im Grundsatz gilt: Wer als Arzt die Indikation stellt, hat den Hut auf“, sagt die Virchowbund-Expertin. „Allerdings scheitert das oft an ganz praktischen Grenzen. Verschiedene Fachgruppen bieten typischerweise gar kein eigenes Labor an. Das spiegelt sich übrigens in den sehr unterschiedlichen Fachgruppenwerten, an denen der Bonus sich orientiert, wider.“
Der Virchowbund empfiehlt deshalb: „Suchen Sie in solchen Fällen das kollegiale Gespräch. Klären Sie gemeinsam, welche Untersuchungen notwendigerweise, also wirtschaftlich, im Sinne des Patienten veranlasst werden.“
Mitglieder im Virchowbund können sich direkt an die persönliche Praxisberatung wenden. Auf seiner Webseite gibt der Verband zahlreiche weitere Tipps rund um die Abrechnung nach EBM und GOÄ.
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de.
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Diesen Artikel so zitieren: So bekommen Sie einen Wirtschaftlichkeits- oder Laborbonus. Tipps vom Virchowbund – auch zu Ausnahmen - Medscape - 8. Aug 2023.
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