Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt zusammen mit dem pharmazeutischen Hersteller vor Medikationsfehlern beim Breitspektrum-Antimykotikum Posaconazol [1]. Unterschiedliche Präparate können nicht ausgetauscht werden; hier drohen Über- oder Unterdosierungen des Wirkstoffs.
Gefahr von Arzneimittelfehlern
Zum Hintergrund: Posaconazol (Noxafil®) kommt als Antimykotikum bei schweren oder Itraconazol- bzw. Amphotericin-B-resistenten Pilzinfektionen, speziell bei immungeschwächten Patienten, zum Einsatz. In Deutschland sind folgende Darreichungsformen auf dem Markt:
Suspension zum Einnehmen (40 mg/ml) für Erwachsene,
Magensaftresistente Tabletten (100 mg) für Erwachsene und für pädiatrische Patienten ab 2 Jahren (mit einem Körpergewicht über 40 kg),
Magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (300 mg Pulver in Beuteln) für pädiatrische Patienten ab 2 Jahren – eine neue Darreichungsform
Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (18 mg/ml) für Erwachsene und für pädiatrische Patienten ab 2 Jahren.
Alle verfügbaren Präparate unterscheiden sich in der Galenik, im Dosierschema und in der Plasmakonzentration.
Das BfArM warnt, dass diese Medikamente nicht austauschbar seien. Dies könne „potenziell zu Über- bzw. Unterdosierung und damit zum Risiko für schwerwiegende Arzneimittel-Nebenwirkungen oder zu mangelnder Wirksamkeit führen“, heißt es im Rote-Hand-Brief. Ärzte sollten stets die Darreichungsform auf der Verordnung vermerken, und Apotheker sollten sicherstellen, das richtige Präparat abzugeben, lautet der Rat des BfArM.
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Diesen Artikel so zitieren: Rote-Hand-Brief zu Pilzmedikament Posaconazol: Unterschiedliche Präparate sind nicht austauschbar – es drohen Medikationsfehler - Medscape - 11. Jul 2023.
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