Diskussion um Investoren-MVZ: Strengere Regulierungen könnten auch Ärzten schaden – ein Fachanwalt bewertet die Lage 

Florian Hölzel

Interessenkonflikte

24. Mai 2023

Investoren in der ambulanten Medizin machen die Gesundheitsversorgung im Land besser – oder doch nicht? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage, blieben die politischen Entscheidungsträger bisher schuldig. 

Mit zuverlässiger Regelmäßigkeit änderte der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Gründungs- und Betriebsvorgaben für Medizinische Versorgungszentren. Mal werden sie verschärft, wie etwa durch die Beschränkung des Gründerkreises. Dann ist von Lockerungen die Rede, beispielsweise durch den Wegfall bindender Merkmale, wie dem der „fachübergreifenden“ Organisation.

Nachdem insbesondere die Entwicklung bei investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen hat, scheint das Pendel nun aber wieder in Richtung Verschärfung zu schlagen.

Und das hat Auswirkungen: Nicht nur auf Investoren, sondern auch auf junge Ärztinnen und Ärzte, besonders aber auf abgabewillige Praxisinhaber.

Ende des gesundheitspolitischen Schlingerkurses?

Der Handlungsdruck auf die Bundespolitik wuchs in den vergangenen Monaten enorm. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern beauftragte im vergangenen Jahr ein IGES-Gutachten zu Honorarumsätzen von MVZ. Auch darauf gründete die oppositionelle Unionsfraktion eine Anfrage Anfang Dezember 2022. Sie wollte wissen, wie sich iMVZ auf das Gesundheitssystem in Deutschland auswirken. Darauf musste das Bundesgesundheitsministerium reagieren.

Und die Reaktion kam prompt: Im Dezember 2022 kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem vielbeachteten Interview an, gegen die „Heuschrecken“ unter den MVZ-Gründern vorgehen. Ein Aufkauf von Arztpraxen durch Investoren solle zukünftig unterbunden werden. Ein Gesetzesentwurf war ursprünglich bereits bis zum Ende des 1. Quartals 2023 geplant. Doch bislang bleibt Lauterbachs Haus den Entwurf schuldig.

Für abgabewillige Praxisinhaber besteht Handlungsbedarf

Die Verlautbarung Lauterbachs und die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Opposition löste, angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Pläne, ein wenig überraschendes Echo der Interessenverbände aus, allen voran der Bundesärztekammer.

Nachdem auch noch eine von den Bundesländern initiierte Arbeitsgruppe zur „iMVZ-Regulierung“ jüngst ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, das die Grundlage einer entsprechenden Gesetzesinitiative im Bundesrat bildet, hat die Diskussion nun erneut Fahrt aufgenommen. Und die geht weit über die Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild hinaus.

Brisant daran: Einige dieser Vorschläge zu MVZ-Register, Arztstellenerwerb, Disziplinarmaßnahmen, eingeschränkter Gründungsbefugnis u.a. würden – soweit sie tatsächlich ihren Weg in das SGB V finden – die Gründung von iMVZ erheblich erschweren und damit der aktuellen Preisspirale ein Ende setzen, die für abgabewillige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber äußerst lukrativ sein kann. Grund genug also, sich jetzt über Chancen und Fallstricke bei der anstehenden Praxisabgabe zu informieren.

Der Beitrag ist im Original erschienen auf Coliquio.de.

 

Kommentar

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