Lisocabtagen maraleucel, Olaparib und Relugolix: G-BA bewertet Medikamente aus der Hämatologie/Onkologie

Bettina Martini

Interessenkonflikte

3. Mai 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April im Bereich der Hämatologie /Onkologie mehrere Beschlüsse zur Bewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gefasst.

Lisocabtagen maraleucel

Die Bewertung des G-BA gegenüber einer zweckmäßiger Vergleichstherapie für Lisocabtagen maraleucel (Bristol-Myers Squibb) zur Behandlung des rezidivierten oder refraktären diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL), primär mediastinalen großzelligen B-Zell-Lymphoms (PMBCL) und follikulären Lymphoms Grad 3B (FL3B) bei erwachsenen Patienten nach 2 oder mehr Linien einer systemischen Therapie lautet: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Olaparib

Bei der Neubewertung gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nach Fristablauf für Olaparib (Lynparza, AstraZeneca) zur Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit einem fortgeschrittenen (FIGO-Stadien III und IV) high-grade epithelialen Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primären Peritonealkarzinom, die nach Abschluss einer Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie in Kombination mit Bevacizumab ein Ansprechen (vollständig oder partiell) haben. Und wenn die Erkrankung assoziiert ist mit homologer Rekombinations-Defizienz (definiert durch entweder eine BRCA1/2-Mutation und/oder genomische Instabilität) kommt der G-BA zu folgendem Beschluss: Es gibt Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der Fortführung der mit der Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie begonnenen Behandlung mit Bevacizumab.

Relugolix

Gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet der G-BA Relugolix (Orgovyx, Accord Healthcare) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem hormonsensitivem Prostatakarzinom wie folgt: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt, unabhängig davon, welche Untergruppe von Patienten betrachtet wird.  

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de.

 

Kommentar

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