Ist Lauterbachs Krankenhausreform verfassungswidrig? Das sagt ein Rechtsgutachten dreier Bundesländer

Christian Beneker

Interessenkonflikte

26. April 2023

Ist Lauterbachs Krankenhausreform verfassungswidrig? Nach Ansicht der 3 Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen engt die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) die Spielräume der Länder bei der Krankenhausversorgung zu stark ein. Das jedenfalls ergibt ein Gutachten, das die 3 Länder bei dem Augsburger Juristen Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger in Auftrag gegeben haben und dessen Ergebnisse in Berlin vorgestellt wurden.

Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, forderte: „Für die Krankenhausplanung müssen den Ländern kraft Verfassungsrecht eigenständige und umfangmäßig erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl legislativer als auch administrativer Art verbleiben.“

Sollte sich aber die Vergütung der Krankenhausbehandlung zukünftig wie geplant nach verschiedenen Levels richten, nach denen der Bund die Häuser eingeteilt hätte, müssten sich die Länder nach dem bundesrechtlichen Vergütungsregime richten, argumentiert Wollenschläger. Dies aber sei nicht erfassungskonform. Denn „jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft. Damit sind Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig“, erklärt der Jurist. 

 
Jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft. Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
 

„Das bedeutet: Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar“, so Wollenschläger.

Die Regierungskommission hat vorgeschlagen, dass sich die die Höhe der geplanten Vorhaltepauschalen für die Krankenhäuser nach Levels und Leistungsgruppen richten sollen, die der Bund erdacht hat.

 
Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
 

Gutachterstreit darf Krankenhaussterben nicht verlängern

Dass die Länder auch die rechtlichen Aspekte einer Krankenhausreform analysieren, ist richtig, und das macht die Bundesregierung selbstverständlich auch“, konterte Lauterbach auf Anfrage von Medscape. Das vorgelegte Rechtsgutachten befasse sich jedoch mit überholten Reformplänen der Krankenhausreform und werde von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt.

„Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die dringend notwendige Reform erarbeiten. Der übliche Gutachterstreit darf und wird das Krankenhaussterben nicht verlängern“, so Lauterbach. 

 
Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die dringend notwendige Reform erarbeiten. Prof. Dr. Karl Lauterbach
 

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Kommentar

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