Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß? 3 Bundesländer wollen Lauterbachs Vorhaben jetzt rechtlich prüfen lassen

Ute Eppinger

Interessenkonflikte

15. März 2023

Dass eine große Krankenhausreform notwendig ist – darin sind sich Bund und Länder einig. Über das „wie“ hingegen ist man uneins. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekommt mehr und mehr Gegenwind aus den Ländern. 3 Bundesländer wollen die Reform jetzt sogar rechtlich prüfen lassen.

Ende Februar hatte sich Lauterbach zuversichtlich gezeigt: „Wir sind auf einem guten Weg zu einem gemeinsamen Ergebnis“, so Lauterbach nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Das Februartreffen war das 2. von insgesamt 6 vereinbarten Beratungsterminen. Grundlage der Beratungen sind die Empfehlungen der im Mai 2022 eingerichteten „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Bis zum Sommer soll ein Eckpunktepapier stehen.

Geplant ist, die Kliniken von wirtschaftlichem Druck zu befreien, indem u.a. die Fallpauschalen verringert werden. Das soll An­reize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln. Im Gegenzug sollen die Kliniken feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder not­wendiger Medizintechnik bekommen. Die Pläne zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in 3 Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine 2. Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Reformpläne

Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zwar noch nicht vor, doch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein wollen jetzt ein Rechtsgutachten zur Verfassungs­mäßigkeit der Reformpläne zur Kranken­haus­vergütung in Auftrag geben. Prof. Ferdinand Wollenschläger, Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg, soll noch in diesem Frühjahr Ergebnisse erstellen, teilten die Gesundheitsminister der 3 Länder mit. „Wir wollen nicht an das Planungsrecht der Länder heran“, stellte Lauterbach klar und begrüßte das geplante Gutachten.

 
Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind. Karl-Josef Laumann
 

Auch die 3 Länder hegten ein großes Interesse daran, dass die Reform gelinge, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Entscheidend sei, dass die Länder ihre Kompetenzen der Krankenhausplanung behielten. Man könne keiner Reform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nehme. „Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind“, so Laumann. Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden.

Zwischen Laumann und Lauterbach gibt es schon länger Spannungen. Geht es nach Laumann, müssen sich die 337 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen künftig auf bestimmte Leis­tungen konzentrieren und sollen nicht mehr alles anbieten. Anfang März allerdings hatte Lauterbach seinen NRW-Kollegen davor gewarnt, die bereits eingeleitete Krankenhausreform für das bevölkerungsreichste Bundesland weiter im Alleingang durchzuziehen.

Deutlich zu viele Krankenhäuser in Deutschland

Wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte, solle geklärt werden, ob der Bund in die Krankenhausplanung der Länder hineinregieren wolle. „Krankenhausplanung ist Ländersache", so Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. „Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt", erklärte Holetschek.

Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) hob die Notwendigkeit einer Klinikreform hervor, sagte aber auch: „Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen.“

 
Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen. Kerstin von der Decken
 

In Deutschland gebe es „deutlich zu viele Krankenhäuser“, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Im Zuge der Krankenhausreform werden wir selbstverständlich Krankenhäuser abbauen oder umwandeln müssen. Wer etwas anderes sagt, verschließt die Augen vor der Wirklichkeit“, so Gassen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Historisch gäbe es in Deutschland zu viele Krankenhäuser, so Gassen. „Es wäre daher nur logisch, wenn wir das Personal, das wir haben, an den Kliniken bündeln, die wir ohne Frage brauchen."

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