Am 01. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft getreten – mit Folgen für den Umgang mit Arbeitsverträgen. Für viele Ärzte im ambulanten und auch im stationären Bereich bedeutet dies vor allem zusätzliche Arbeit.
Was regelt das Nachweisgesetz?
Das neue Gesetz verpflichtet Arbeitgeber gesetzlich dazu, ihren Mitarbeitenden einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag auszuhändigen – und das gilt für alle angestellten von der Medizinerin bis hin zum Minijobber. In der Vergangenheit drohten keinerlei Konsequenzen, wenn sie den Vorgaben nicht nachkamen.
Die Ausnahme blieb der Streitfall – das Ergebnis: Noch immer arbeiten Angestellte oft ohne Verträge. Das wird sich mit den neuen Regelungen nun ändern. Denn Verstöße gegen das Nachweisgesetz werden als eine Ordnungswidrigkeit gewertet.
Welche Vereinbarungen müssen Praxisinhaber nachweisen?
Befristungen: Anzugeben ist die vorhersehbare Dauer der Befristung oder das genaue Enddatum des Arbeitsverhältnisses.
Homeoffice: Ist Arbeit im Homeoffice gestattet, muss der Vertrag die Angabe der freien Arbeitsortwahl beinhalten.
Probezeit: Die Dauer der Probezeit ist festzuhalten.
Vergütung, Sonderzahlungen, Überstunden: Die genaue Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind anzugeben. Hinzu kommt die separate Angabe der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Weiterhin muss die jeweilige Fälligkeit und Art der Auszahlung festgehalten werden.
Arbeitszeit: Es müssen die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten festgehalten werden. Bei Schichtarbeit sind das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen anzugeben.
Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG: Es müssen die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu leisten hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, der durch Referenztage und Referenzstunden festgelegt Zeitrahmen, die Mitteilungsfrist des Arbeitgebers sowie die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen schriftlich festgehalten werden.
Fortbildungen: Der Anspruch auf Fortbildungen muss ebenfalls festgeschrieben werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Name und Anschrift des Versorgungsträgers sind schriftlich niederzulegen.
Kündigungen: Das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.
Welche Fristen müssen Sie einhalten?
Es gibt 3 Fristen, die Arbeitgeber im Blick haben sollten:
Spätestens am 1. Arbeitstag müssen Name und Anschrift der Vertragsparteien, die vereinbarte Arbeitszeit sowie die Dauer des Jahresurlaubs mitgeteilt werden.
Spätestens am 7. Tage nach Arbeitsbeginn müssen Probezeit, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Überstunden oder Angaben zu Arbeit auf Abruf schriftlich vorliegen.
Spätestens 1 Monat nach Arbeitsbeginn müssen alle übrigen Angaben des § 2 NachwG niedergeschrieben sein.
Betrifft die Neuregelung auch Altverträge?
7 Tage, solange haben Arbeitgeber Zeit zur schriftlichen Niederlegung der Vertragsbedingungen, wenn sie von Bestandsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aufgefordert werden, entsprechend dem neuen Nachweisgesetz zu handeln.
Für den Praxisalltag heißt das: Bestehende Verträge sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Alternativ kann im Einzelfall auch eine schriftliche Information an die Mitarbeiter erfolgen.
Wichtig ist dabei: digitale Arbeitsverträge sind nicht möglich. Der deutsche Gesetzgeber verlangt die strenge Schriftform im Sinne des § 126 BGB und damit zwingend Unterschriften im Original.
Für Arbeitsverträge, die ab dem 01. August 2022 geschlossen werden, müssen die gesetzlichen Neuerungen zwingend beachtet werden. Das heißt auch, die Verwendung von Musterverträgen ist mit einem hohen Risiko verbunden.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Neu ist, dass gegen Arbeitgeber zukünftig ein Bußgeld von bis zu 2.000 € verhängt werden kann (§ 4 NachwG). Das trifft dann zu, wenn der Arbeitsvertrag gegenüber Arbeitnehmern nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig ausgehändigt wurde.
Der Beitrag ist im Original erschienen auf Coliquio.de.
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Diesen Artikel so zitieren: Bußgelder vermeiden: Der Gesetzgeber verschärft Regelungen für Arbeitsverträge – wie sollten Ärzte darauf reagieren? - Medscape - 31. Aug 2022.
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