Notfall am Badesee: So können Sie als Arzt helfen und Leben retten

Interessenkonflikte

18. August 2022

Jeder Arzt muss insbesondere im Sommer damit rechnen, bei einem Ertrinkungsunfall adäquate Erste Hilfe leisten zu müssen. Da Betroffene vor allem durch eine Hypoxie bedroht sind, gilt es schnell zu handeln. Der Notarzt Dr. Tobias Warnecke erläutert hier die wichtigsten medizinischen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Er arbeitet an der Universitätsklinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie des Klinikum Oldenburg. 

DLRG-Sommerbilanz: Mindestens 199 Menschen ertrunken

Zum Hintergrund: Laut DLRG sind in den ersten 7 Monaten des Jahres 2022 bundesweit mindestens 199 Menschen ertrunken. Das sind 15 Personen mehr als zum gleichen Zeitpunkt im vergangenen Jahr (Stichtag 20. Juli). 

„Der trockene und sehr warme Mai hat viele Menschen direkt zu Wassersport und Erholung an die Gewässer gelockt. Dabei kam es vermehrt zu Unfällen in den noch kühlen Gewässern“, erklärte die Präsidentin der DLRG, Ute Vogt

Mehr Nichtschwimmer in Deutschland

Leider hat in den vergangenen Jahren die Anzahl der Nichtschwimmer in Deutschland stark zugenommen. Durch Wegfall von Schwimmunterricht an den Schulen, durch Migration und nicht zuletzt durch Schließungen der Schwimmbäder während der Corona-Pandemie können viele Kinder nicht schwimmen. Bereits 2016 konnten laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes etwa 15% der 5- bis 17-Jährigen nicht richtig schwimmen. Dabei können grade Kleinkinder innerhalb weniger Sekunden lautlos ertrinken.

Beim Ertrinkungsnotfall taucht der oder die Verunfallte ganz (Submersion) oder teilweise (Kopf oberhalb des Wassers, Immersion) ein, was im Ergebnis zu einer respiratorischen Beeinträchtigung führt. Weitere Begrifflichkeiten und Definitionen („nasses“ vs. „trockenes“ Ertrinken, Beinahe-Ertrinken usw.) haben häufig akademischen Charakter und sind vor allem für die Erste-Hilfe irrelevant. Letztlich ist die entscheidende Determinante die Dauer der Submersion.

Erste Hilfe im Ertrinkungsnotfall

Unabhängig vom jeweiligen Notfallszenario gilt, vor allem den Eigenschutz der Helfenden zu beachten. Hierbei sollte die Machbarkeit, die Überlebenschance und die Risiken für die Retter abgewogen werden.

Wann immer möglich, sollte man weiteren Personen auf den Notfall aufmerksam machen, um ggf. parallel den Notruf abzusetzen und die Rettung einzuleiten. Muss der oder die Ertrinkende schwimmend gerettet werden, sollten sich Helfende von hinten nähern, damit sich das Opfer nicht panisch an sie klammert.

Eine bewusstlose Person kann mit beiden Händen am Kinn, im so genannten Kopfschleppgriff an Land gebracht werden. Wichtig ist, dass die Atemwege hierbei über Wasser bleiben. Anschließend soll durch Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen erst außerhalb des Gewässers mit Erste-Hilfe-Maßnahmen begonnen werden.

Ist die Person bei Bewusstsein bzw. atmet normal, liegt das Hauptaugenmerk auf der Verhinderung eines Kreislaufstillstandes. Hierzu sollen die Atemwege zum Beispiel durch die stabile Seitenlage freigehalte werden und Atmung und Puls regelmäßig überprüft werden. Wenn Sauerstoff verfügbar ist, sollte dieser verabreicht werden.

Atmet der Patient nicht normal, muss mit der Wiederbelebung begonnen werden.

Initiale Beatmung von zentraler Bedeutung

Auch wenn verschiedene Untersuchungen in der Vergangenheit die Effektivität der so genannten Compression-only Reanimation (Thoraxkompressionen ohne Beatmung) durch Laien gezeigt haben, ist grade beim Ertrinkungsunfall auf Grund der asphyktischen Genese die Beatmung von zentraler Bedeutung. Der Ausgleich der Hypoxämie durch die fünf initialen Beatmungen, kann in einigen Fällen schon zum Wiedereinsetzen des Kreislaufs (ROSC) führen. Atmet der Patient weiterhin nicht, werden Thoraxkompressionen im Wechsel mit Beatmungen begonnen (Erwachsenen 30:2, alle Kinder 15:2!). Wenn ein AED (Automatischer Externer Defibrillator) vorhanden ist, sollte dieser angeschlossen und entsprechend den Anweisungen genutzt werden!

Die europäischen Leitlinien zur Reanimation wurden 2021 aktualisiert. Eine kompakte Übersicht in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Rats für Wiederbelebung.

Während der Beatmung kommt es häufig zur Regurgitation, Schaumbildung und Aspiration. Trotzdem muss die Beatmung nach Freimachen der Atemwege fortgeführt werden. Wenn vorhanden, kann hierbei ein Beatmungsbeutel mit Maske oder durch geübte Helfende ein Supraglottischer Atemweg (SGA) genutzt werden.

Bei ROSC sollten die Atemwege mit dem Esmarch-Handgriff (siehe Abb.1) freigehalten und der Patient fortwährend überwacht werden, um ein erneutes Kreislaufversagen sofort zu erkennen. Muss der bewusstlose Patient oder die Patientin alleine gelassen werden (zum Herbeiholen von Hilfe oder Versorgen weiterer Betroffener), kann er bzw. sie in die stabile Seitenlage verbracht werden.

Wichtig: Eine laufende Reanimation sollte auf jeden Fall bis zum Erzielen eines ROSC oder dem Eintreffen des Rettungsdienstes fortgeführt werden. Gerade bei Hypothermie (hier Körperkerntemepratur unter 35°C, z.B. nach Einbruch ins Eis) sind Fälle mit gutem neurologischem Outcome auch nach minutenlanger Submersion und langer No-flow-Zeit hinlänglich bekannt.

Weitere medizinische Versorgung bei Ertrinkungsunfällen

Im Rahmen der Rettungsdienstlichen Versorgung erfolgt unter Reanimation meist die endotracheale Intubation mit anschließender PEEP-Beatmung (positiv end-expiratory pressure). Bei spontanatmenden Patienten und Patientinnen wird hochdosierter Sauerstoff verabreicht (Ziel-Sauerstoffsättigung 94-98%), ggf. auch im Rahmen einer nicht-invasiven CPAP-Beatmung (continuous positive airway pressure). Via Magensonde wird unter Reanimation der Magen entlastet.

Ein weiterer Fokus liegt im Wärmeerhalt und der Wiedererwärmung hypothermer Patienten und Patientinnen auf der Intensivstation.

Bei Lagerungsmaßnahmen kann es durch Umverteilung von kaltem Blut aus der Peripherie Richtung Herz, so genannter Afterdrop, zu einem (erneuten) Kreislaufstillstand kommen. Bei der Gabe von Medikamenten ist ein verzögerter Wirkeintritt bei Hypothermie zu beachten, wobei unter 30°C Körpertemperatur auf die Applikation von Medikamenten verzichtet werden sollte.

Wichtige Maßnahmen des Rettungsdienstes sind:

  • Fortführen der CPR nach ERC-Leitlinien (mindestens bis zum Erreichen einer Normothermie – „no one is dead until warm and dead“)

  • Ggf. Defibrillation

  • Endotracheale Intubation / Applikation Sauerstoff / ggf. CPAP-Therapie

  • Immobilisation der HWS/des gesamten Patienten

  • In Ausnahmefällen (z.B. Hypothermie) erfolgt ein Transport bei fortgesetzter Reanimation, meist unter zu Hilfenahme Automatischer Externer Reanimationsgeräte

Intensivmedizinische Therapie

Im Rahmen der intensivmedizinischen Therapie wird nach Wiederherstellen der Homöostase (Elektrolyte, Blutgase, Gerinnung usw.) vor allem ein mögliches Lungenversagen (ARDS) behandelt. Dieses entsteht unter anderem durch das Auswaschen des Surfactant aus den Alveolen. Gegebenenfalls muss über den Einsatz der Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) nachgedacht werden. Weiterhin müssen begleitende Traumata sowie für den Unfall ursächliche Erkrankungen wie z.B. ein akuter Myokardinfarkt therapiert werden.

Insgesamt ist das Ertrinken laut WHO ein häufiger Unfalltod, zu dessen Vermeidung eine frühe Rettung und Wiederbelebung durch Ersthelfer essenziell ist. Im Vordergrund der Hilfsmaßnahmen stehen nach Beachtung des Eigenschutzes die Beseitigung der Hypoxie und der Wärmeerhalt.

Der Beitrag ist im Original erschienen auf Univadis.de; Zahlen wurden ergänzt. 

 

Kommentar

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