Kunstfehler-Report: Jeder 4. Verdachtsfall wird bestätig – Medizinische Dienst Bund nennt die anfälligsten Fachgebiete

Presseagentur Gesundheit (pag)

Interessenkonflikte

12. Juli 2022

Der Medizinische Dienst (MD) Bund stellt seine Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehler-Begutachtung vor [1]. Die Gutachter bescheinigen bei jedem 4. Verdachtsfall einen ärztlichen Kunstfehler.

Im vergangenen Jahr hat der MD 13.000 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt:

  • In 72% der Fälle lag kein Behandlungsfehler vor,

  • bei 3% gab es zwar einen Fehler, aber keinen Schaden, und

  • bei 25% gab es einen Behandlungsfehler und Schaden.

In etwa jedem fünften Fall war der Behandlungsfehler die Ursache für den Schaden. „Nur wenn die Kausalität bestätigt wird, haben Betroffene Chancen auf Schadensersatz“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des MD Bund.

  • 2 Drittel der erhobenen Vorwürfe bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern.

  • Ein Drittel betraf Arztpraxen.

„Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren Erwartungen entspricht“, sagt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MD Bayern. Fehler bei chirurgischen Eingriffen seien für sie leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler.

  • Gut 30% aller Vorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie,

  • gefolgt von 12% bei der Inneren Medizin und der Allgemeinmedizin.

Bei 2 Drittel der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend. Bei einem Drittel wurde ein Dauerschaden verursacht. In knapp 4% der Fälle hat ein Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Für Zobel sind dies „gravierende Auswirkungen“.

 
Nur wenn die Kausalität bestätigt wird, haben Betroffene Chancen auf Schadensersatz. Dr. Stefan Gronemeyer
 

Die Zahl der Never Events ist im Vergleich zu 2020 um 10 auf 130 Fälle angestiegen, und das, obwohl der MD rund 1.000 Fälle weniger begutachtete. Never Events sind laut Gronemeyer „in der Regel nicht das Versagen Einzelner“. Sie zeigten Risiken im Versorgungsprozess und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen.

Der MD Bund macht sich seit Jahren für eine verpflichtende Meldung solcher Ereignisse stark und freut sich, dass der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze dies nun auf die Agenda gesetzt hat.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf  Univadis.de .
 

Kommentar

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