Ferien richtig planen: Damit Sie Ihre Patienten nicht verärgern, wenn die Praxis zu ist – Tipps zur Urlaubsvertretung

Christian Beneker

Interessenkonflikte

29. Juni 2022

Im nördlichen Emsland im Nordwesten Niedersachsens können die ansässigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entspannt in den Urlaub gehen, ohne dass sie ihre Patienten oder Kollegen verärgern, wenn die Praxis für eine Zeit lang geschlossen wird. Seit 2017 erscheint in der Lokalpresse und den Homepages der beteiligten Kommunen ein Kalender mit den Urlaubzeiten der Praxen.

„Eine einfache Maßnahme, aber eine wirksame“, sagt Dieter Krott, Geschäftsführer der Bezirksstelle Aurich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). „Wenn ich weiß, wann der Doktor weg ist, kann ich mir als Patient zum Beispiel rechtzeitig mein Rezept besorgen.“

 
Wenn ich weiß, wann der Doktor weg ist, kann ich mir als Patient zum Beispiel rechtzeitig mein Rezept besorgen. Dieter Krott
 

Veröffentlich wird der Kalender vor Ostern, vor den Sommerferien und im Herbst. „Im Grunde bilden wir das ganze Jahr ab“, sagt Krott. Die KVN-Bezirksstelle fragt die Urlaubszeiten bei den Mitgliedern ab und trägt sie in den Kalender ein. Nach Angaben Krotts nehmen alle Niedergelassenen der Region teil.

Die Idee kam 2017 aus den Reihen der Ärzteschaft in der Region. In den ersten 2 Jahren übernahmen es die Kommunen, bei den Ärzten anzurufen und die Urlaubszeiten abzufragen. 2019 übernahm die KVN-Bezirksstelle Aurich das Ruder.

Gern würde Krott nun das Modell auch auf andere Regionen ausweiten, aber bisher sei es nur im angestammten Rahmen umgesetzt worden, sagt er zu Medscape. „Wahrscheinlich fehlt es den Ärztinnen und Ärzten an der Zeit, ihre Urlaubstermine durchzugeben.“

 
Wahrscheinlich fehlt es den Ärztinnen und Ärzten an der Zeit, ihre Urlaubstermine durchzugeben. Dieter Krott
 

Stattdessen bietet nun auch die KVN einen eigenen Online-Service für ganz Niedersachsen an. So wie manche andere KV auch, wie etwa die KV Bayern: Hier können die Ärztinnen und Ärzte auf einem Formular der KV-Homepage ihre Abwesenheitszeiten aus der Praxis melden, auch mehrere Urlaubszeiten im Jahr.

Die KVN zieht nach und bietet einen Online-Dienst für ganz Niedersachsen an

Unterdessen erinnert die KVN an den rechtlichen Rahmen. So müssen die Praxen längere Schließungszeiten bei ihrer KV melden. Und wenn die Kolleginnen und Kollegen vor Ort länger als eine Woche die Praxis zuschließen, müssen sie für eine Vertretung sorgen und sie der KV mitteilen. So steht es im Bundesmantelvertrag Krankenkassen/ Ärzte.

Eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter oder ein schlichter Zettel an der Praxistür mit den Schließungszeiten und dem Hinweis auf die Nachbarpraxis genügen nicht, betont der Sprecher der KVN, Detlef Haffke.

„Eigentlich müssten wir stets einschreiten, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Meldung versäumt“, sagt Haffe. Stattdessen schreibt die KVN Erinnerungsbriefe. „Bisher hat die KVN noch keine disziplinarischen Schritte gegen Mitglieder eingeleitet, die ihre Abwesenheit nicht korrekt gemeldet haben oder nicht für eine Vertretung gesorgt haben“, so Haffke weiter. „Allerdings sind diese Mitglieder – falls die KVN davon Kenntnis erhalten hat – angeschrieben worden und auf ihre Verpflichtungen aufmerksam gemacht worden.“

Nach den Erfahrungen von Stephan Kunkel, Hausarzt in Oyten bei Bremen, ist die kurze Vereinbarung mit den Kolleginnen und Kollegen im Urlaubsfall nie ein Problem gewesen: „Es ist nur wichtig, dass eine Vereinbarung getroffen wird, auch wenn am Schluss bei uns in der fraglichen Zeit nur 3 Patientinnen und Patienten der Nachbarpraxis auftauchen“, sagt Kunkel zu Medscape.

Der Ruf der Praxen leidet oft mehr als die Patienten

Tatsächlich leidet der Ruf der Ärzteschaft unter sommerlich kurzerhand geschlossenen Praxen mehr als die Patienten selbst, meint Krott von der KVN. Gerne erscheinen dann Sommerloch-Artikel in der Lokalpresse, die Patienten-Odysseen während der warmen Jahreszeit beklagen – von einer verschlossenen Praxistür zu anderen.

Die KVN verweist deshalb darauf, dass die Praxis in den Ferien entweder bei der kollegialen Vertretung von einer anderen Praxis gleicher Fachrichtung vertreten werden kann oder in persönlicher Vertretung. Im 1. Fall bleibt die Urlaubspraxis geschlossen. Vertretungen durch Ärztinnen oder Ärzte anderer Fachrichtungen oder durch Krankenhausambulanzen sind hier nicht erlaubt. Bei der persönlichen Vertretung praktiziert der vertretende Kollege direkt in der andernfalls geschlossenen Praxis und rechnet auch unter seinem Namen ab.

Aller Erfahrung nach tritt das Problem nicht abgestimmter Praxisschließungen in Städten eher auf als auf dem Lande, wo der Zusammenhalt unter die Ärztinnen und Ärzte größer sein dürfte. Hausarzt Kunkel, der in der 16.000-Einwohner-Gemeinde Oyten arbeitet, sieht das Problem gelassen, „schon deshalb, weil wir zu dritt praktizieren. Wir vertreten uns gegenseitig und haben die Praxis höchstens eine Woche im Jahr geschlossen. Da sind wir auf einer Fortbildung.“ 

Tipps der KVN zu Urlaubsvertretungen in den Arztpraxen

  • Nehmen Sie vor dem Urlaubantritt Kontakt zu vertretenden Ärzten auf.

  • Der Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur von einer Kollegin oder einem Kollegen mit abgeschlossener Weiterbildung in demselben Fachgebiet vertreten lassen.

  • Informieren Sie Ihre Patientinnen rechtzeitig.

  • Sprechen Sie Patienten, die regelmäßig zur Kontrolle kommen, rechtzeitig an.

  • Achten Sie auf Patienten mit hohem Medikationsbedarf und sorgen Sie für ausreichende Reserven.

  • Kündigen Sie die Urlaubzeit in der Praxis mit Hinweisen auf dem Tresen, im Wartezimmer und an der Eingangstür an.

  • Hängen Sie während der Urlaubzeit ein Schild in die Eingangstür mit den Daten der Vertretungspraxis.

  • Ändern sie vor dem Urlaub Ihre Ansagen auf dem Anrufbeantworter.

 

Kommentar

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