Neue RKI-Empfehlungen für Ärzte: So schützen Sie sich in Praxis und Klinik vor Infektionen mit Affenpocken

Michael van den Heuvel

Interessenkonflikte

8. Juni 2022

Weltweit hat sich die Zahl an Patienten mit Affenpocken auf 1.033 erhöht, Stand 6. Juni. In Deutschland sind bislang 80 Menschen infiziert. „Es sieht bei den Affenpocken nicht nach einer Pandemie aus“, schreibt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Momentan ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ärzte einen Patienten mit Infektion durch das Affenpockenvirus sehen, recht gering. Mediziner sollten dennoch vorbereitet sein. Ratschläge für den ambulanten und den stationären Bereich hat das Robert Koch-Institut (RKI) zusammengestellt.

Charakteristika des Affenpockenvirus (Monkeypox virus, MPXV)

Alle Hygienemaßnahmen orientieren sich an den bislang bekannten Eigenschaften des Affenpockenvirus. Laut RKI spielen bei Mensch-zu-Mensch-Übertragungen vor allem Haut- bzw. Schleimhautkontakte mit infektiösem Material aus den Hautläsionen einer infizierten Person die zentrale Rolle.

Selbst in getrockneten Hautschuppen oder in getrocknetem Sekret bleiben die Viren eine gewisse Zeit biologisch aktiv. Deshalb sei generell eine „sorgfältige und umfassende Reinigung und Desinfektion der Patientenumgebung bzw. der Oberflächen notwendig“, schreibt das RKI. Seltener seien Tröpfcheninfektionen oder kontaminierte Oberflächen von Bedeutung.

Maßnahmen zur Basishygiene

„Grundsätzlich sollen beim Umgang mit Erkrankten selbstverständlich alle Maßnahmen der Basishygiene eingehalten werden“, so das RKI. Ärzte und andere Mitarbeiter im medizinischen Bereich sollten ein Handdesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit verwenden werden.

Entsprechende Angaben machen Hersteller auf den Verpackungen. Sowohl das RKI als auch der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) haben Zusammenstellungen veröffentlicht.

Maßnahmen in Arztpraxen

Im ambulanten Bereich besteht die – derzeit noch recht geringe – Gefahr, dass Patienten mit Affenpocken andere Patienten oder Praxismitarbeiter anstecken. Hier rät das RKI zu organisatorischen Maßnahmen.

Haben Mitarbeiter beim Erstkontakt am Empfang oder am Telefon den Verdacht, es könnte sich um besagte Erkrankung handeln, sind die Patienten zu separieren. Warte- und Behandlungszimmer mit wischdesinfizierbaren Oberflächen eignen sich gut. Alle Mitarbeiter sollten selbst bei Verdacht Einmalhandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, was in Corona-Zeiten ohnehin zum Standard geworden ist.

Maßnahmen im klinischen Bereich

Bei der Unterbringung empfiehlt das RKI Isolierzimmer mit Nasszelle und möglichst mit Vorraum, damit Ärzte bzw. Pflegekräfte ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen und danach entsorgen können. Zur PSA gehören Einweghandschuhen, ein Mund-Nasen-Schutz (bei der direkten Versorgung mindestens eine FFP2-Maske) und eine Schutzbrille.

Besonderes Augenmerk ist auf die Flächendesinfektion zu legen. Neben der Auswahl geeigneter Präparate (siehe oben) weist das RKI darauf hin, der hohen Stabilität der Viren – vor allem in Hautpartikeln – Rechnung zu tragen. Bei der Reinigung sei darauf zu achten, keine Partikel aufzuwirbeln, heißt es in den Empfehlungen. Außerdem müsse die Einwirkzeit laut Hersteller genauestens beachtet werden.

Im stationären Bereich sind solche Maßnahmen bei allen patientennahen Flächen wichtig, etwa bei Nachttischen, Nassbereichen oder Türgriffen.

Medizinprodukte wie Stethoskope oder Elektroden sollten nach der Verwendung umgehend desinfiziert werden. Soweit möglich, ist eine thermische Aufbereitung zu präferieren, etwa bei chirurgischem Besteck, soweit es sich nicht um Einmalprodukte handelt. Zur Aufbereitung von Medizinprodukten hat das RKI separate Empfehlungen zusammengestellt.

Bei Wäsche, etwa Handtüchern oder Bettsachen, besteht die Gefahr, dass infektiöse Partikel aufgewirbelt werden. Sie sollte in verschleißbaren Beuteln gesammelt und zur Aufbereitung transportiert werden. Details zur Auswahl der Präparate sind in der RKI-Liste bzw. der VAH-Liste zu finden.

Kontaminierter Müll zählt zu der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03 („Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“) und darf nur in geeigneten Anlagen thermisch vernichtet werden.

 

Kommentar

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