Migräne und Spannungskopfschmerz sind sowohl unter Frauen als auch unter Männern die häufigsten Kopfschmerzarten. In Deutschland leiden rund 15% der Frauen und 6% der Männer unter Migräne bzw. 10% und 6,5% unter Spannungskopfschmerzen. Etwas mehr als die Hälfte aller Frauen und etwas weniger als die Hälfte aller Männer hatten mindestens 1-mal im zurückliegenden Jahr starke Kopfschmerzen.
Entsprechend häufig greifen Betroffene zu den teils leicht verfügbaren und frei verkäuflichen Kopfschmerzmedikamenten, die – vor allem bei korrekter Einnahme – meist gut wirksam sind. So haben laut der BURDEN-Studie 2020 im Jahr zuvor 82,5% der Frauen und 67,0% der Männer Medikamente zur Behandlung akuter Kopfschmerzen eingenommen. Bei Migränepatienten, die alle diagnostischen Kriterien dieser Erkrankung erfüllen, liegen die Zahlen mit 90,9% bei Frauen und 83,1% bei Männern deutlich höher.
Ein kleiner Teil aller Patienten, die unter einer chronischen Kopfschmerzerkrankung leiden, entwickelt durch den übermäßigen Gebrauch von Kopfschmerzmitteln eine Zunahme der Kopfschmerzen. Unter den Migränepatienten betrifft dies 1,9% der Patienten und bei Personen mit chronischen Spannungskopfschmerzen 0,9%. Man spricht vom Medication Overuse Headache (MOH).
Die früheren Bezeichnungen „analgetikainduzierter Kopfschmerz“, „arzneimittelinduzierter Kopfschmerz“ (ICD-10 G44.4), „medikamenteninduzierter Kopfschmerz“ oder „Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemittelkopfschmerz“ sollten nicht mehr verwendet werden, da sie zwar nur Akutmedikamente wie z.B. Analgetika und Triptane meinen, aber auch Prophylaktika miteinbeziehen.
Wie gut kennen Sie sich mit dem Phänomen des MOH, seiner Diagnose und Therapie aus? Testen Sie ihr Wissen mit diesem kurzen Quiz.
Medscape © 2022 WebMD, LLC
Die dargestellte Meinung entspricht der des Autors und spiegelt nicht unbedingt die Ansichten von WebMD oder Medscape wider.
Diesen Artikel so zitieren: Quiz: Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln – wie helfen Sie Betroffenen? - Medscape - 2. Jun 2022.
Kommentar