Schon ab 1 Angestellten ist auch für Arztpraxen die Betreuung durch einen externen Betriebsarzt Pflicht. Mitarbeiter müssen regelmäßig durch Vorsorgeuntersuchungen vor Berufskrankheiten, Unfällen und Erkrankungen geschützt werden.
Viele Praxisinhaber widmen der betriebsmedizinischen Vorsorge im Alltag nur wenig Aufmerksamkeit. Doch das kann sich rächen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) prüft, ob Inhaber ihren Arbeitgeber-Pflichten zum Gesundheitsschutz nachkommen. Falls nicht, kann ihnen eine Geldstrafe drohen.
Betriebsärztliche Betreuung: Schulung für Praxis-Inhaber nötig
Einen Teil der betriebsärztlichen Betreuung dürfen Ärzte in der eigenen Praxis auch selbst übernehmen. Dazu müssen sie allerdings eine Schulung absolvieren. Das erspart ihnen allerdings nicht, für besondere Anlässe zusätzlich einen Betriebsarzt zu beauftragen.
Abhängig von der Praxisgröße stehen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten zur Auswahl:
Grundbetreuung mit anlassbezogener Betreuung
Grundbetreuung mit betriebsspezifischer Betreuung
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Die Details dieser Modelle erklärt der Virchowbund auf seiner Webseite unter „Betriebsarzt“. Dort können Mitglieder auch Verträge zur betriebsärztlichen Betreuung als kostenlose Vorlagen herunterladen und sich kostenlos dazu beraten lassen.
Abrechnung von betriebsärztlichen Leistungen
Welches Honorar externe Betriebsärzte erhalten, hängt von den geleisteten Einsatzzeiten ab. Für die Grundbetreuung werden oft Pauschalen angesetzt. Eine verpflichtende Gebührenordnung gibt es nicht. Selbstständig tätige Betriebsärzte können nach der GOÄ abrechnen.
Zu den betriebsärztlichen Aufgaben zählen vor allem präventive Maßnahmen, etwa Beratung zu:
Ergonomie und Arbeitshygiene
Organisation der Ersten Hilfe
Beschaffung von Arbeitsmitteln
Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
Planung von Betriebsanlagen
Betriebsärzte überwachen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (beispielsweise die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen). Dazu gehört auch eine regelmäßige Betriebs- bzw. Praxisbegehung inklusive Gefährdungsbeurteilung.
Praxisbegehung durch Betriebsarzt alle 5 Jahre
Mindestens alle 5 Jahre sollten Betriebsärzte die Praxis begehen und folgende Punkte prüfen:
Praxishygiene
Ergonomie der Bildschirmarbeitsplätze
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Einhaltung der Biostoff-Verordnung
Brandschutz
Auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gehört zu den betriebsärztlichen Aufgaben. Dabei wird zwischen einer Pflicht- und einer Angebotsvorsorge unterschieden. Je nachdem welchen Gefährdungen die Praxismitarbeiter ausgesetzt sind, kann eine Vorsorge nicht nur zur Einstellung nötig sein, sondern laufend alle 3 Jahre und auch zum Ende der Beschäftigung.
Die Schweigepflicht des Betriebsarztes gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Er darf keine Befunde und Diagnosen mitteilen, sondern nur, ob Angestellte für einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet oder nicht geeignet sind bzw. ob bestimmte Maßnahmen nötig sind. Betriebsärzte dürfen auch keine AUs ausstellen oder prüfen. Welche weiteren Verbote Betriebsärzte treffen, erklärt der Virchowbund.
Betriebsärzte sind einzubeziehen, falls chronisch kranke oder behinderte Personen am Arbeitsplatz integriert werden sollen. Lesen Sie mehr zum Thema Schwerbehinderung in der Arztpraxis.
Weitere Informationen beim Virchowbund
Auf seiner Webseite informiert der Virchowbund umfassend zum Thema Betriebsarzt. Mitglieder können dort Vorlagen für Betriebsarzt-Verträge kostenlos herunterladen. Auch persönliche und unbegrenzte Rechtsberatung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Dieser Beitrag ist im Original erschienen auf Coliquio.de.
Credits:
Photographer: © Andrei Rahalski
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Diesen Artikel so zitieren: Vielfältige Aufgaben rund um die Gesundheit: Was ein Betriebsarzt für Angestellte in Praxen leistet - Medscape - 18. Mai 2022.
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