Mediation kann helfen, Konflikte erst gar nicht groß werden zu lassen

Stefanie Pranschke-Schade

Interessenkonflikte

6. April 2022

Eine Mediation ist ein bewährtes Mittel, wenn es zu Konflikten in Arztpraxen und Klinikteams kommt. Für Ärztinnen und Ärzte lohnt sich der Gang zu einem medizinrechtlich spezialisierten Mediator oft schon früher. Warum, das erklärt Ihnen Stefanie Pranschke-Schade, Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin von der Rechtsanwaltskanzlei Broglie, Schade & Partner GbR.

Stefanie Pranschke-Schade

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich in Ihrer Praxis, in der Sie auch 3 ärztliche Kollegen beschäftigen. Ein Kollege ist bereits seit mehr als 10 Jahren bei Ihnen. Die Zusammenarbeit ist nahezu freundschaftlich. Nun wollen Sie Ihre Praxistätigkeit reduzieren, bis Sie die Praxis schließlich abgeben.

Sie fragen ihn, ob er mit Ihnen bis zur Abgabe ein BGB-Gesellschaft gründen wolle, um die Praxis auf Wunsch anschließend zu übernehmen. Die Reaktion ist unerwartet heftig und ablehnend. Er ist völlig überrascht und hat erhebliche Bedenken. Was ist mit Haftung, Einkommen und Zukunftsplanung nach Ihrem Ausscheiden? Sie sind schwer enttäuscht und dem Kollegen geht es ebenso. Was also tun? Genau da kann eine Mediation helfen.

Mediation kann helfen, Konflikte gar nicht erst groß werden zu lassen

Eine Mediation ist ein gewaltfreies Verfahren. Sie basiert auf der festen Überzeugung, dass ein optimaler Konsens möglich ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass die artikulierten Interessen aller Parteien von allen Beteiligten wahrgenommen werden. Dabei folgt sie einer klaren Struktur.

Vermeintlich unlösbare Konflikte werden gemeinsam aufgearbeitet

Der Wert von Mediatoren besteht darin, einen Perspektivwechsel zu ermöglich. Denn oft sind die eigenen Interessen so präsent, dass das Wort des Gegenübers nicht mehr wahrgenommen wird. So entstehen scheinbar unlösbare Konflikte.

Mediatoren machen Sachverhalte mit eigenen Worten deutlich und fragen nach, ob sie die Aussagen der beiden Gesprächspartner auch richtig verstanden haben. Allein hierdurch werden alle Beteiligten in den Prozess mit einbezogenen. Missverständnisse können so verhindert werden.

Dabei haben die Mediatoren kein eigenes Entscheidungsrecht. Ihr Ziel ist es, den Gesprächsparteien zu einer eigenbestimmten Entscheidung zu verhelfen. Im Konfliktfall kann eine Mediation aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern. Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unterstützt sie dabei, die Interessen aller Beteiligten klar zu kommunizieren.

Die Spielregeln der Mediation werden im Vorfeld festgelegt

Vor jeder Mediation steht eine Vereinbarung aller Beteiligten. Darin sind die Spielregeln des Prozesses niedergelegt. Wichtig ist auch: Jederzeit kann eine Mediation durch eine Vertragspartei beendet werden. Haben sich alle Beteiligten auf die Regeln geeinigt, startet der Prozess:

  1. Sachverhaltsklärung und Konfliktbeschreibung:
    Was ist das Konfliktthema? Welche Reibungspunkte gibt es? Welche Interessen haben die Medianten? Was sind Ihre Beweggründe?
    Aus der Beantwortung dieser Fragen folgt eine Themensammlung und die Interessenklärung.

  2. Brainstorming:
    Im Gespräch tauschen die Gesprächspartner Ihre Ideen und Wünsche aus. Die Medianten blicken gemeinsam in die Zukunft und entwickeln wünschenswerte Szenarien. Diese Phase ist für die Zukunft sehr wichtig.

  3. Prüfung auf Realisierbarkeit:
    Es folgt der Realitäts-Check. Nun wird die Realisierbarkeit der gewünschten und gefundenen Lösungen geprüft.

  4. Schriftliche Vereinbarung:
    Das Ende der Mediation markiert eine schriftliche Vereinbarung. Bei einer Gestaltungsmediation folgt daraus die Vertragserstellung, bei der Konfliktmediation im Erfolgsfall eine konsensuale schriftliche Beendigung.

Medizinrechtliche Mediatoren können Ärzte spezifisch unterstützen

Wer nach Mediatoren sucht, findet ein Angebot unterschiedlicher Professionen. Der Vorteil eines medizinrechtlich erfahrenen Rechtsanwalts als Mediator ist, dass dieser aufgrund seiner spezifischen Kenntnis des medizinrechtlichen Verwaltungsrechts sofort Einhalt gebieten kann, wenn eine im Brainstorming geäußerte Idee aufgrund der regulatorischen Bestimmungen nicht umgesetzt werden kann.

Dieser Artikel ist im Original erschienen am 7. März 2022 auf  Coliquio.de .
 

Kommentar

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