Zu Beginn des 2. Quartals 2022 traten wieder einige Änderungen im Gesundheitsbereich in Kraft, die für Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachbereiche relevant sein können. Einige dieser Neuregelungen finden Sie hier im Überblick [1,2].
Corona-Sonderregelungen: Viele liefen Ende März aus
Nur wenige Corona-Sonderregelungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Bewertungsausschuss (BA) beschlossen hatten, wurden weiter verlängert. In folgenden Bereichen gelten die Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Mai 2022 oder darüber hinaus:
Telefon-AU bis Ende Mai möglich: Ärztinnen und Ärzte in Praxen können bei leichten Atemwegserkrankungen Patienten weiterhin 7 Tage telefonisch krankschreiben. Diese Regelung wurde bis 31. Mai verlängert. Eine einmalige Verlängerung um weitere 7 Tage per Telefon bleibt ebenfalls möglich. Alle Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21). Das Porto für den Versand der Bescheinigungen an die Versicherten kann abgerechnet werden (GOP 88122).
Entlassmanagement: Ebenfalls noch bis zum 31. Mai können Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Danach tritt auch diese Regelung außer Kraft.
Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9: Die eigentlich vorgegebenen Untersuchungszeiträume können überschritten werden – diese Regelung gilt vorerst bis 30. Juni 2022.
Erleichterung bei der Substitutionstherapie: Für Apotheker bestehen bei der Abgabe von Arzneimitteln Austauschmöglichkeiten bei der Arzneimittelabgabe. Ebenso gelten Erleichterungen bei der Substitutionstherapie und der Verwendung von BtM-Rezeptformularen anderer Ärztinnen und Ärzte bis Ende Mai.
Folgende Regelungen sind seit 1. April 2022 außer Kraft:
Verordnung nach telefonischer Anamnese bei Krankentransport oder Folgeverordnungen von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege,
verlängerte Vorlagefrist bei der Krankenkasse von 3 auf 10 Tage für Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, spezialisierter ambulante Palliativversorgung,
Krankenbeförderung genehmigungsfrei (COVID-19-Patienten bzw. bei Quarantäne),
ärztliche und psychotherapeutische telefonische Konsultation,
unbegrenzte Videosprechstunden,
Zuschläge zu den Chronikerpauschalen,
Portokosten für Folgerezepte, Verordnungen und Überweisungen,
Umwandlung von Gruppenpsychotherapien in Einzeltherapie,
Sozialpsychiatrie – funktionelle Entwicklungstherapie per Video,
Nachweispflichten für Fortbildungen verlängert.
In die Regelversorgung übergangen sind folgende Corona-Sonderregelungen:
Telemedizinische Beratung bei intensivpflichtigen Corona-Patientinnen und -patienten,
Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln,
verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde.
Die KBV bietet eine Übersicht über alle Corona-Sonderregelungen.
PET/CT bei Hodgkin-Lymphom häufiger berechnungsfähig
Bei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom können PET/CT-Untersuchungen seit April zweimal statt wie bisher einmal im Quartal berechnet werden. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche mit einem malignen Lymphom.
In den EBM werden dazu 4 neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen. Ausgenommen vom PET/CT-Einsatz bleibt die Routine-Nachsorge ohne begründeten Verdacht.
Intravenöse Gabe von Immunglobulinen neu abrechenbar
Für die intravenöse Gabe von Immunglobulinen mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten wurde zum 1. April eine neue Abrechnungsmöglichkeit in den EBM aufgenommen.
Konkret wurde die Gebührenordnungsposition 02101 (165 Punkte/18,59 Euro) „Infusionstherapie“ um einen obligaten Leistungsinhalt erweitert. Dadurch kann sie für Infusionstherapien mit Immunglobulinen bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten berechnet werden.
Außerklinische Intensivpflege neu aufgestellt
Die außerklinische Intensivpflege wird neu organisiert. Der G-BA-Beschluss ist bereits am 18. März 2022 in Kraft getreten. Dies betrifft vor allem Patientinnen und Patienten, die zuhause, in speziellen Wohngemeinschaften oder im Pflegeheim künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind.
Für die Verordnung sind Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten erforderlich.
Neue Zusatzpauschalen für die Medikamentengabe
Für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten nach der oralen bzw. parenteralen Arzneimittelgabe wurden zum 1. April neue Zusatzpauschalen in den EBM aufgenommen.
Konkret geht es um die Medikamentengabe mit Sebelipase alfa, Velmanase alfa, Fingolimod, Siponimod, Ozanimod und Ponesimod.
Ergotherapie: Erweiterung bei den thermischen Anwendungen
Wärme- oder Kältetherapie können seit dem 2. Quartal bei 3 weiteren Diagnosegruppen als ergänzendes Heilmittel verordnet werden:
Diagnosegruppe SB3: System- und Autoimmunerkrankungen, z.B. Sklerodermie oder Muskeldystrophie Sklerose;
Diagnosegruppe EN2: ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/ Neuromuskuläre Erkrankungen), z.B. Querschnittssyndrome oder Multiple Sklerose;
Diagnosegruppe EN3: periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen, z.B. Plexusparesen oder Polyneuropathien.
EBM: Anpassungen in der Reproduktionsmedizin seit 1. April
Die reproduktionsmedizinischen Leistungen der In-vitro-Fertilisation, der intracytoplasmatischen Spermieninjektion sowie des Embryo-Transfers im EBM sind seit April 2022 auch ohne hormonelle Stimulationsbehandlung abrechenbar.
Zudem wird die Definition des Zyklusfalls erweitert. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.
Organ- und Gewebespende: Bereits seit 1. März neue Beratungsleistung für Hausärzte
Hausärztinnen und Hausärzte können ihre Patienten bei Bedarf alle 2 Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor. Die Regelung ist bereits seit 1. März in Kraft. Die Vergütung der Beratung erfolgt extrabudgetär.
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de .
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Photographer: © Lasse Ansaharju
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Diesen Artikel so zitieren: Wichtige Neuerungen für Arztpraxen seit 1. April 2022 – was wegfällt, was bleibt - Medscape - 4. Apr 2022.
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