Ukraine-Flüchtlinge: Diese Impfungen sollten sie jetzt erhalten

Marie Fahrenhold

Interessenkonflikte

18. März 2022

Geflüchtete und Asylsuchende sollten grundsätzlich nach den Empfehlungen der STIKO geimpft werden. Ein Überblick, welche Impfungen Menschen aus der Ukraine nach ihrer Ankunft in Deutschland erhalten sollten.

Individuell schützen und Ausbrüche verhindern

Kommen geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten wie der Ukraine nach Deutschland, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt, teilte das Robert Koch-Institut (RKI) in einer kürzlich veröffentlichten Handreichung mit [1].

Dies sei wichtig, um die Gesundheit von Menschen, die unter Umständen (zeitweise) auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche von Krankheiten zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind dabei stets für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen.

Individuell schützen und Ausbrüche verhindern

Folgend genannte Impfungen sollten bei Ungeimpften oder Personen mit unklarem Impfstatus prioritär und frühzeitig – möglichst in den ersten Tagen nach Ankunft und Aufnahme in einer Gemeinschaftseinrichtung – begonnen werden bzw. sollten bei nicht vollständig Geimpften (d. h. einzelne Impfungen fehlen oder unvollständige Impfserie) komplettiert werden.

Es handelt sich dabei um ein „Mindest-Impfangebot“, das in den Herbst- und Wintermonaten um eine Influenzaimpfung ergänzt werden.

Tab. 1: Prioritär empfohlene Impfungen („Mindest-Impfangebot“; adaptiert nach RKI/STIKO)

Alter zum Zeitpunkt der 1. Impfung 1. Impftermin
≥ 2 bis < 9 Monate DTaP-IPV-Hib-HBV*
≥ 9 Monate bis < 5 Jahre DTaP-IPV-Hib-HBV*
MMR-V**
≥ 5 Jahre bis < 18 Jahre Covid-19***
Tdap-IPV
MMR-V****
Erwachsene, die nach 1970 geboren sind Covid-19
Tdap-IPV
MMR-V****
Erwachsene, die vor 1971 geboren sind Covid-19
Tdap-IPV

Abkürzungen: DTaP = Diphtherie, Tetanus, Pertussis (azellulär); IPV = Inaktivierter Polioimpfstoff; Hib = Haemophilus influenzae b; HBV = Hepatitis B Virus; MMR-V = Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

*Es kann auch ein 5-fach Impfstoff verwendet werden.

**Bei Kindern < 5 Jahren sollte statt des MMR-V-Kombinationsimpfstoffs zum 1. Impftermin bevorzugt MMR- und VarizellenImpfstoff getrennt gegeben werden.

*** Für Kindern zwischen ≥ 5 und < 12 Jahren ist die Covid-19-Impfung nur bei Vorliegen relevanter Grunderkrankungen oder für Kinder, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen anzunehmen ist, dass auch nach Impfung kein ausreichender Schutz besteht (z. B. Menschen unter immunsuppressiver Therapie) von der Stiko empfohlen.

**** nicht in der Schwangerschaft; nicht zeitgleich mit einer Covid-19 Impfung.

Cave: zeitgleiche Verabreichung von Impfstoffen

Es ist möglich und sinnvoll, die oben genannten Impfstoffe zeitgleich zu verabreichen! Eine Ausnahme bildet die gemeinsame Verabreichung der Impfstoffe gegen Covid-19 und MMR/MMR-V. Die Stiko empfiehlt hier Folgendes:

  • Zwischen Lebendimpfungen und der Covid-19-Impfung soll ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden.

  • Covid-19-mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® oder Spikevax®) können zeitgleich mit anderen Totimpfstoffen verabreicht werden.

  • Zwischen dem Covid-19-Impfstoff Nuvaxovid® und allen oben genannten Impfungen soll ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden.

Mit Sputnik und Co geimpfe Personen

Personen, die bereits mit nicht in der EU zugelassenen oder nicht hierzu äquivalenten Covid-19-Impfstoffen wie beispielsweis Sinovac, Sinopharm oder Sputnik geimpft wurden, benötigen derzeit eine erneute Impfserie, um in Deutschland den Status „geimpft“ zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde zugelassenen Impfstoff (eine Liste der aktuell in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffe finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts).

Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von 28 Tagen zur vorangegangenen Covid-19-Impfung begonnen werden. Die zu impfenden Personen sollen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können.

Weitere Impfempfehlungen

Die Stiko empfiehlt ferner die Durchführung folgender Schutzimpfungen:

Kinder:

  • Alle Kinder sollten gegen Meningokokken C geimpft werden.

  • Kinder und Jugendliche im Alter von ≥ 9 Jahren sollen gegen humane Papillomviren geimpft werden.

  • Säuglinge sollten zusätzlich gegen Rotaviren immunisiert werden; die Impfserie sollte bis zum Alter von 24 Wochen (Rotarix®) bzw. 32 Wochen (RotaTeq®) abgeschlossen sein.

  • Säuglinge und Kleinkinder sollten (bis zum Alter von 24 Monaten) gegen Pneumokokken und (bis < 5 Jahren) gegen Haemophilus influenzae Typ b geimpft werden.

Erwachsene:

  • Ab 60 Jahren ist zusätzlich eine Pneumokokken-Impfung empfohlen.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf  Coliquio.de .

 

Kommentar

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