Minijob und Mindestlohn – was sich demnächst noch ändert und wie Praxisinhaber reagieren sollten

Virchowbund / Sebastian Schmidt

Interessenkonflikte

2. März 2022

Der Mindestlohn steigt, und die Arbeitgeber treffen neue Pflichten bei der Minijob-Anmeldung. Wer in der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, sollte rasch tätig werden, rät der Virchowbund.

Andrea Schannath

Minijobs kommen in Arztpraxen durchaus häufig vor. Minijob oder auch „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maximal 450 Euro pro Monat in diesem Job verdienen.

Daneben existiert auch die kurzfristige Beschäftigung, die anstatt über das Gehalt über die Zeitspanne definiert ist. Sie dauert nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Mini- oder Midijob?

Für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn:

  • Zum 1. Januar 2022 wurde der Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben.

  • Zum 1. Juli 2022 steigt er erneut auf 10,45 Euro pro Stunde.

  • Im Oktober 2022 ist eine 3. Anhebung auf 12 Euro geplant.

Dementsprechend dürfen Minijobber aktuell nur noch rund 45,8 Stunden pro Monat beschäftigt werden, um unter der 450-Euro-Grenze zu bleiben. Mit der nächsten Erhöhung des Mindestlohns sinkt die Arbeitszeit sogar auf 43 Stunden pro Monat. Ab Oktober steigt die Zuverdienstgrenze auf 520 Euro. Danach soll sie sich dynamisch mitentwickeln, so dass eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist.

Der Virchowbund rät deswegen zur Vorsicht: Wird die Arbeitszeit nicht angepasst und überschreitet der Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Stundenlohns die monatliche Verdienstgrenze von 450 bzw. 520 Euro, liegt kein Minijob mehr vor. Die Beschäftigung ist dann als sogenannter Midijob sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abmelden und stattdessen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden.

Ausnahmsweise kann die Verdienst-Grenze beim Minijob dennoch überschritten werden. Genaueres erklärt der Virchowbund auf seiner Übersichtsseite „geringfügige Beschäftigung“.

Tab. 1: Minijob-Abgaben 2022 in der Übersicht

 

450/520-Euro-Minijob

kurzfristiger Minijob

Krankenversicherung

13%

-

Rentenversicherung

15%

-

Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

3,6%

-

Umlage für Aufwendungen bei Krankheit (U1)

0,9%

0,9%

Umlage für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2)

0,29%

0,29%

Insolvenzgeldumlage

0,09%

0,09%

Lohnsteuer

2% pauschal oder individuell nach Lohnsteuerklasse

25% pauschal oder individuell nach Lohnsteuerklasse

Gesetzliche Unfallversicherung

individuell

individuell

Minijobber anmelden

Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Stelle, die sich um die Verwaltung von Minijobbern und ihrer Abgaben kümmert. Arbeitgeber müssen jede Person im Minijob anmelden – auch zur Sozialversicherung. Sie brauchen dafür ihre 8-stellige Betriebsnummer, die bereits zuvor von der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt wurde. Außerdem müssen Minijobber den Personalfragebogen der Minijob-Zentrale ausfüllen.

Arbeitgeber müssen danach regelmäßig die Beitragsnachweise einreichen oder einen Dauer-Beitragsnachweis abgeben. Die Datenübertragung ist nur elektronisch mit den zugelassenen und geprüften Programmen der Minijob-Zentrale möglich. Auch die monatlichen Abgaben werden an die Minijob-Zentrale gezahlt. Sie sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag fällig.

Tab. 2: Diese Fälligkeits- und Übermittlungstermine gelten im Jahr 2022

 

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Beitragsnachweis

24.

21.

24.

24.

23.

23.

24.

24.

25.

24.

23.

22.

Fälligkeitstag

27.

24.

29.

27.

27.

28.

27.

29.

28.

27.

28.

28.

 

Der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Neu ist für Arbeitgeber, dass sie ab dem Jahr 2022 neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln müssen.

Zusätzlich besteht eine Melde- und Beitragspflicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung, informiert der Virchowbund. Für nichtstaatliche medizinische Berufe ist das die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Besonderheiten des Minijobs

„Die Rechte eines Minijobbers unterscheiden sich kaum von denen Rechten anderer Arbeitnehmer“, sagt Andrea Schannath, die als Rechtsanwältin des Virchowbundes niedergelassene Ärztinnen und Ärzte berät. Die gesetzlichen Kündigungsfristen etwa sind dieselben, und auch der Anspruch auf Mutterschutz sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt gleich.

 
Die Rechte eines Minijobbers unterscheiden sich kaum von denen Rechten anderer Arbeitnehmer. Andrea Schannath
 

Praxisinhaber können sich die Kosten für die Lohnfortzahlung meist über die Umlage U1 bzw. U2 erstatten lassen. Beide Umlagesätze sanken zum Jahresbeginn 2022 um 0,1%.

Dagegen haben Minijobber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Details zur Sozial- und Krankenversicherung im Minijob beschreibt der Virchowbund ebenfalls unter „geringfügige Beschäftigung“.

„Was viele Praxisinhaber nicht wissen: Der Minijob-Arbeitsvertrag darf durchaus eine Probezeit oder Befristung enthalten“, ergänzt die Virchowbund-Justiziarin Schannath.

Wer bereits Mitglied im Virchowbund ist, kann die Vorlage „Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte“ kostenlos herunterladen und die Praxisdaten eintragen. Für geringfügig beschäftigte Reinigungskräfte gibt es eine eigenständige Vorlage inkl. Anweisung zum Reinigungsplan.

 
Der Minijob-Arbeitsvertrag darf durchaus eine Probezeit oder Befristung enthalten. Andrea Schannath
 

Dieser Artikel ist im Original erschienen am 25. Februar 2022 auf  Coliquio.de .
 

Kommentar

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