Selbstständiger Arzt als Auslaufmodell? Wer profitiert, wenn Kassenärztliche Vereinigungen MVZs betreiben – Analyse vom Anwalt 

Hans-Joachim A. Schade

Interessenkonflikte

12. Januar 2022

Die Gesundheitsversorgung im Land ändert sich rapide. Viele niedergelassene Ärzte gehen in Ruhestand, der Nachwuchs arbeitet lieber in Teilzeit, neue Akteure gründen Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Nun wollen auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) MVZ betreiben. Der Fachanwalt für Medizinrecht Hans-Joachim A. Schade wirft einen Blick auf die Entwicklung.

Hans-Joachim A. Schade

Der 3. Versorgungsförderungstag der KV Hamburg war für Walter Plassmann, Vorstandschef der Hamburger KV, Anlass, einen Umbruch im Aufgabenspektrum der Institution zu bekräftigen [1]: KVen sollten zukünftig – neben ihren originären Arbeitsgebieten – auch Haus- und Facharztpraxen betreiben. Denn es brauche ein Gegengewicht zu den Anbietern von Medizinischen Versorgungszentren – oftmals rein ökonomisch orientierte Finanzinvestoren aus dem Krankenhausbereich.

Der selbstständige Arzt als Auslaufmodell?

Ursprünglich bestand das deutsche, ambulante Gesundheitswesen nur aus Einzelpraxen Selbstständiger. Gemeinschaftspraxen und angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor wurden geradezu bekämpft. Später erzwang der Gesetzgeber die Öffnung über die MVZ-Gestattung im Vertragsarztbereich.

Mehr noch: Inzwischen wurde der bisher selbstständige Arzt als Leitbild abgelöst, in Fächern wie Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Augenheilkunde, Zahnmedizin durch die angestellte Teilzeitärztin. Vielfach sind auch größere Berufsausübungsgemeinschaften selbstständiger Medizinerinnen und Mediziner entstanden, vor deren Übernahme der medizinische Nachwuchs jetzt zurückschreckt.

Auf dem Vormarsch sind aktuell Krankenhäuser, die über MVZ aktiv werden. Diese erweitern so ihre Dienstleistungen auf den ambulanten Sektor. Als neue Akteure spielen nun auch Kommunen als Träger von MVZ eine Rolle.

Der Wandel des Gesundheitswesens ist also im vollen Gange und zwingt damit nun auch das KV-System dazu, neue Wege zu gehen. Die Körperschaft soll nach dem Willen einiger Interessensvertreter GmbHs gründen können, die getrennt von der tradierten KV-Aufgabe, MVZ betreiben.

MVZ mit KV-Betreiber: Übergangsphase oder Dauereinrichtung?

55% der Nachwuchsärzte, die angestellt im niedergelassenen Bereich arbeiten, schließen nach einer Untersuchung des Zentralinstitutes eine spätere Selbstständigkeit nicht aus. Mit dieser Begründung wird darauf hingewiesen, dass die KV-Eigenbetriebe zumindest im ländlichen Raum nur eine Übergangslösung sein könnten. Erfahrungen aus den neuen Bundesländern deuten darauf hin, dass es tatsächlich für den Nachwuchs eine wichtige ergänzende Zwischenphase nach dem Krankenhaus sein könnte.

Plassmann fordert deshalb, dass die KV nicht nur bei drohender Unterversorgung in sozial schwachen Teilen von urbanen Ballungsgebieten wie in Berlin und Hamburg tätig sein sollte, sondern auch bei der Übernahme großer, bisher selbstständig geführter Berufsausübungsgemeinschaften im urbanen Bereich.

Da der niedergelassene Nachwuchs hier oft zögere und Finanzinvestoren höhere Preise zahlten, sei mit der künftigen Auszehrung von weiteren Facharztdisziplinen zu rechnen. Schon jetzt seien so die Facharztbereiche Nephrologie und Dialyse, Labor, operative Augenheilkunde und Radiologie Investoren-geprägt. Der ärztliche Rollenansatz und auch dessen Investitionskapazität seien jedoch nicht kapitalistisch, sondern vom Wunsch zu Helfen geprägt. Dies gelte es über den Markteintritt der KV als Gegengewicht zum Finanzinvestor als MVZ-Betreiber zu berücksichtigen.

Die Gelder für die MVZ in Verbandshand sollen aus dem Strukturfond kommen oder über Bankdarlehen. Gelder aus dem Vergütungstopf sollen davon unangetastet bleiben. Auch die Haftung bezieht sich nur auf die ausgegliederte GmbH und nicht auf die KV als Körperschaft.

Eine Chance, um den ärztlichen Nachwuchs zu locken?

Ausgangspunkt des Konzeptes der KV-eigenen Versorgungszentren ist der Mangel an Hausärzten und die sich immer stärker reduzierende, real verfügbare Arbeitszeit des ärztlichen Nachwuchses. Dies liegt am verbesserten Arbeitszeitschutz durch die Gerichte, dem extremen Anstieg der Wissensverdoppelung alle 3 bis 4 Jahre, sowie an der Feminisierung des Berufsstandes. Dort entwickelt sich die Arbeitszeit in Richtung 21 Stunden in Teilzeit als Angestellter.

Dies ist faktisch ein Drittel der Zeit, die bisher ein selbstständiger, in Vollzeit tätiger Arzt als Haupternährer einer Familie aufwendete. Hier lag der Zeitaufwand für Patienten- und Praxisorganisation bei 55 Stunden pro Woche. Nachwuchsärzte werden in den KV-MVZ eine Organisation sehen, die ihrem Berufsstand und ihren Werten verpflichtet ist.

Patienten, Krankenkassen, Kommunen: Nur Gewinner

Den Patienten interessiert eine funktionierende wohnortnahe Versorgung. Von außen betrachtet ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft KV ein Teil der Gesundheitsdaseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Dem Bürger ist es insoweit, bei ausreichender Funktionsfähigkeit, egal, wer die Leistung erbringt. Er ist schon in anderen Bereichen gewohnt, von öffentlichen Sparkassen, Wohnungsbaugesellschaften, Internetanbietern mit Leistungen der Daseinsvorsorge betreut zu werden.

Die Krankenkasse kennt ihren Verhandlungspartner KV seit der Nachkriegszeit. Sie wird sich den Vorstellungen der KV nicht widersetzen.

Kommunen und Landkreise werden dankbar sein, nicht mehr unmittelbar verantwortlich zu sein für die sich abzeichnende ausdünnende Gesundheitsversorgung im ländlichen und sozial schwachen Bereich. Für sie wäre die jeweilige KV der ideale öffentlich-rechtlich geprägte Partner. Also wird nicht streitig werden, ob die KV-MVZ betreiben, sondern wie sie es im künftigen Alltag tut.

Praxisabgebende werden KV-Praxen begrüßen

Für Praxisabgebende sind die neuen Akteure ebenfalls eine Chance. Denn sie erhalten so weitere potenzielle Praxisübernehmer – neben den verschiedenen Betreibern von Krankenhäusern, Kommunen und selbstständigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten.

Da Praxisabgaben eine bis zu 5 Jahre und mehr laufende Vorbereitungsphase haben, wird die regionale KV-Strategie für den Praxisabgebenden ein weiterer wichtiger Punkt bei der Verwirklichung einer erfolgreichen Abgabe im Interesse seiner Patienten.

Dieser Artikel ist am 28. Dezember 2021 im Original erschienen auf  Coliquio.de .

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