Worst-Case-Szenarios: 22 medizinische Fehler, die einfach nicht passieren dürfen

Maria Weiß

Interessenkonflikte

20. Oktober 2021

Bestimmte Fehler, wie z.B. die Amputation des falschen Beines, sollten in der Medizin einfach nicht passieren. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine Liste solcher unverzeihlichen Fehler („schwerwiegenden Ereignisse, die wir sicher verhindern wollen“ – APS SEVer) zusammengestellt [1].

3 klare Kriterien

Das soll ein erster Schritt zu einer verbesserten Sicherheitskultur sein, in der alle Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, Risiken zu identifizieren und bestmöglich zu beherrschen. Per Definition müssen APS SEVer folgende Kriterien erfüllen:

a) Sie müssen verhinderbar sein, wenn Sicherheitsbarrieren einrichtungsspezifisch wirksam implementiert sind.
b) Sie können (zumindest potenziell) zu schwerwiegenden Schäden bis hin zum Tod führen.
c) Sie sind eindeutig identifizierbar.

Grundlage der APS-SEVer-Liste waren etablierte Anwendungen aus dem US-amerikanischen und britischen Gesundheitswesen, wie die Liste der Serious Reportable Events (SRE) oder die Never Event List des NHS. Dazu kamen Experteneinschätzungen zur Verhinderbarkeit und praktische Erfahrungen der Mitglieder des APS-Beirats. Auf dieser Basis wurden die folgenden APS SEVer definiert.

Zusammenhang mit operativen Prozeduren

  • Operationen oder andere invasive Prozeduren am falschen Patienten oder an der falschen Körperstelle

  • unbeabsichtigtes Belassen eines Fremdkörpers im Körper

  • künstliche Befruchtung mit falscher Samen- und/oder Eizelle

  • unentdeckte ösophageale Intubation

Zusammenhang mit Arzneimittel-, Hämotherapie und Transplantation

  • Fehlapplikationen von Medikamenten genannt – z.B. die intrathekale Gabe eines intravenös zu applizierenden Chemotherapeutikums, die parenterale Gabe eines enteral/oral zu verabreichenden Medikamentes oder die intraarterielle Gabe eines intravenös zu applizierenden Wirkstoffes

  • irrtümliche i.v.-Gabe von Kaliumchloridlösung anstelle des Medikaments

  • Gabe überhöhter Insulindosen aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Applikation

  • Überdosierung von Methotrexat bei nicht-onkologischen Patienten (täglich statt wöchentlich)

  • Verwendung kontaminierter Arzneimittel oder Biologika

  • Fehlinfusionen nicht-AB0-kompatibler Blutprodukte 

Zusammenhang mit dem Behandlungsprozess

  • Beschickung einer Naso/Orogastralsonde ohne vorherigen Ausschluss einer Fehllage

  • vermeidbare Luftembolien

  • Verbrennungen/Verbrühungen im Rahmen des Pflegeprozesses

  • unsachgemäße freiheitsentziehende Maßnahmen im Behandlungs- oder Pflegeprozess

  • unangemessene Versorgung mit Sauerstoff

Technische oder organisatorische Fehler

  • unsachgemäßer Gebrauch von Medizinprodukten (aufgrund von Mängeln oder fehlender Einweisung)

  • Entlassung von unmündigen oder nicht geschäftsfähigen Personen ohne Sicherstellung einer angemessenen Betreuung

  • irreversibler Verlust einer nicht wiedergewinnbaren Gewebeprobe

  • mangelnde Weitergabe interventionsrelevanter Untersuchungsbefunde

  • Anziehen eines magnetisierbaren Objekts im Kernspintomographen

  • Patientenversorgung durch Personen, die nur vortäuschen einem Gesundheitsfach- oder Heilberuf anzugehören

  • Vergessen stationärer Patienten in Behandlungs- oder Untersuchungsbereichen  

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf  Coliquio.de .

 

Kommentar

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