„Hohe Dunkelziffer“ bei gefälschten Impfpässen: Auch Ärzte und Apotheker müssen aufpassen –Freiheitsstrafe droht

Christian Beneker

Interessenkonflikte

15. September 2021

Darf nur noch, wer geimpft oder genesen ist, ins Kino, in die Kneipe, aufs Nachbarschaftsfest? Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dagegen draußen bleiben?

Eigentlich ganz einfach zu befolgen, diese 2G-Regel. Aber eben nicht für Impfmuffel. Immer öfter gehen sie darum illegale Wege: Je mehr über Einschränkungen für Nicht-Geimpfte gesprochen wird, umso häufiger tauchen gefälschte Impfpässe auf. Schon seit Monaten kursierten in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten Angebote über Impfpässe inklusive des Eintrags der COVID-19-Impfungen, erklärt ein Sprecher der Polizei Osnabrück.

In Berlin entdeckten Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle eine Reihe von gefälschten Impfdokumenten. In Duisburg ermittelt die Polizei, weil in der Stadt gefälschte Impfausweise mit dem Nachweis der Corona-Impfung angeboten werden. Im Niedersächsischen Goslar fand eine Ärztin bereits im April gefälschte Blanko-Impfdokumente, teilte der Norddeutsche Rundfunk mit. Und so weiter.

In mancher Apotheke müssen die Angestellten ganz genau hinsehen, weil ihnen gefälschte Ausweise über den Tresen gereicht werden, um sie per QR-Code digitalisieren zu lassen und die gefälschten Nachweise sozusagen zu „waschen“. In der Tat sind es auch meistens Apothekerinnen und Apotheker, denen die Fälschungen auffallen, berichtet der Sprecher der Polizei Osnabrück: „Aufgrund dessen wurden bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren – Betrug, Urkundenfälschung – eingeleitet, und diese ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich.“

Genaue Zahlen gibt es nicht

Genaue Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) allerdings sind derzeit nicht zu bekommen, da Ermittlungen der Polizei in den fraglichen Fällen oft noch andauern, wie die Polizei mitteilt. „Die vorliegende Datenbasis ist folglich nicht abschließend und unterliegt fortwährend Änderungen“, so zu Beispiel das Niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage von Medscape.

 
Impfausweise sind relativ einfach zu fälschen, aus diesem Grund ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Niedersächsisches Landeskriminalamt
 

Man könne deshalb nur Tendenzen angeben: „In Niedersachen wurden im Jahr 2021 bisher eine mittlere zweistellige Anzahl an gefälschten Impfpässen festgestellt (Zeitraum Januar 2021 bis einschließlich August 2021)“, teilt das LKA mit. „Hierunter fallen Blankoimpfpässe und Totalfälschungen. Impfausweise sind relativ einfach zu fälschen, aus diesem Grund ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen“, hieß es.

Die unausgefüllten Impfpässe sind bei verschiedenen Anbietern leicht zu bekommen, im Internet bereits ab 90 Cent pro Stück. Sie dienen in Arztpraxen und Impfzentren dazu, verabreichte Impfungen zu dokumentieren. Der Erwerb ist nicht strafbar, betont das LKA. „Ein Dokument wird der Impfpass erst dadurch, dass ein Arzt oder eine Ärztin Impfungen darin nach Infektionsschutzgesetz einträgt“, erläutert Dr. Sigrid Ley-Köllstadt vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK). Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) gibt Impfausweise heraus, viele Arztpraxen bestellen sie dort.

 
An die 200 Euro … können die gefälschten Urkunden im Internet kosten. Dr. Sigrid Ley-Köllstadt
 

Illegal wird die Sache also, wenn die Fälscher zum Beispiel den Praxisstempel nachmachen, die Vignette für den Impfstoff, den Stempelabdruck und die Unterschrift fälschen und das Ergebnis über Messenger-Dienste anbieten. „An die 200 Euro, hört man, können die gefälschten Urkunden im Internet kosten“, sagt Ley-Köllstadt zu Medscape.

Auch wer gefälschte Ausweise nutzt oder vertreibt, macht sich strafbar

Das LKA Niedersachsen weist darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe strafbar ist. „Entsprechende Ermittlungsverfahren (Urkundenfälschung, Betrug) werden bei Bekanntwerden umgehend eingeleitet“, so das LKA.

Allerdings muss nicht jeder gefälschte Impfpass eine Urkundenfälschung sein. Darauf weist die ARAG-Versicherung hin. „Denn wenn eine berechtigte Person, wie etwa der Hausarzt, zwar einen Impfpass ausstellt, die dokumentierte Impfung aber gar nicht durchführt hat, begeht er im strafrechtlichen Sinn keine Urkundenfälschung“, so die ARAG.

 
Wer wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Testergebnis nicht richtig dokumentiert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen. ARAG
 

Deshalb habe der Bund im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit neuen Strafvorschriften nachgebessert. Seit Juni 2021 gilt: „Wer wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Testergebnis nicht richtig dokumentiert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen. Und wer wissentlich falsch ausgestellte Bescheinigungen benutzt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe“, so die ARAG. „Der Besuch im Restaurant kann also teuer werden.“

 

Kommentar

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