Nur noch wenige Wochen – dann müssen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten und viele Klinikärzte den elektronischen Heilberufe-Ausweis (eHBA) wenn nicht in Händen, so doch beantragt haben. Säumigen Antragstellern drohen Strafzahlungen.
Wegen des Produktionsstaus der Hersteller wurden die Regeln allerdings etwas abgemildert. „Um hier für den Fall, dass der Ausweis unverschuldet nicht rechtzeitig vorliegt, sachgerechte Lösungen zu finden, ist das Bundesministerium für Gesundheit bereits mit der KBV und der BÄK im Gespräch“, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage mit. „Wichtig ist, dass der elektronische Heilberufsausweis kurzfristig verbindlich und rechtzeitig vor dem 30. Juni 2021 bestellt wird.“
Die Leistungserbringer müssen also nicht mehr nachweisen, dass sie bis zum 30. Juni den Ausweis bereits haben, sondern, dass sie ihn bis zum Ablauf der Frist beantragt haben. Können die Ärztinnen und Ärzte und die Psychotherapeuten dies nicht, müssen sie mit der pauschalen Kürzung ihrer Vergütung rechnen, und zwar um 1%. So steht es im SGB V, § 341, Abs. 6.
Es ist also Eile geboten. Ärzte und Psychotherapeuten können den elektronischen Heilberufe-Ausweis bei ihren jeweiligen Länderkammern beantragen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) Betreibergesellschaft gematik hat eigens eine online-Themenseite geschaffen, auf der sie die Beantragung und die Anwendungsbereiche des eHBA erklärt.
Lieferengpässe überwunden
Zuletzt hatte unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ärzte bei der Bestellung des HBA vor mehrmonatigen Wartezeiten gewarnt, weil die Hersteller mit der Produktion nicht nachkamen. Dieses Problem scheint nun zumindest vorerst gelöst, so die gematik. „Meldungen von Lieferengpässen sind nicht mehr aktuell, es gibt ausreichend Kapazitäten.“ Sie betont zugleich, nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen und „den HBA jetzt zu beantragen und in die digitale Patientenversorgung einzusteigen“.
Derzeit gehe die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise voran, erklärt auch das BMG auf Nachfrage: „Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesärztekammer und der Industrie konnte der Rückstau bei der Beantragung elektronischer Heilberufsausweise zwischenzeitlich beseitigt werden. Bestellte elektronische Heilberufsausweise können in der Regel in wenigen Wochen zugestellt werden.“
e-HBA ist der Schlüssel zur elektronischen Patientenakte
Der elektronische Heilberufe-Ausweis ist der Schlüssel zur elektronischen Patientenakte (ePA). Sie kann nur mit Hilfe des e-HBA befüllt werden. Fast alle Anwendungen der Telematik-Infrastruktur in Praxen und Kliniken erfordern den eHBA. Nur mit diesem Ausweis lassen sich Dokumente wie Arztbriefe, Befunde oder in Zukunft auch E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb der TI elektronisch und rechtssicher signieren.
Auch zur Stapelsignatur von Laboranforderungen, Überweisungen, Abrechnungen, der Zugang zum Notfalldatensatz und anderer digitaler Dokumente ist der e-HBA mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zwingend notwendig. Die QES ist der handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt.
Neben dem Heilberufe-Ausweis fordert die Telematik-Infrastruktur in der Praxis und im Krankenhaus ein eHealth-Kartenterminal, die Institutionskarte (SMC-B), das Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors auf den Standard PTV4.
Das ePA-Upgrade bisher nur bei einem Konnektor-Typ
Allerdings wurde das Upgrade PTV4 bisher nur für den secunet-Konnektor zugelassen, den ersten von insgesamt 3 Konnektoren, wie die gematik mitteilt. Immerhin hat der secunet-Konnektor neben dem von CompuGroup Medical und von RISE den größten Marktanteil.
Mit dem ersten Update sei man einen großen Schritt vorangekommen, so die gematik. Das PTV4 Upgrade ist nötig, um die ePA in Praxen und Krankenhäusern überhaupt nutzen zu können. „Es ist geplant, die zwei weiteren Konnektoren rechtzeitig zuzulassen“, so die Gematik. „Darüber hinaus können wir zu laufenden Zulassungsverfahren grundsätzlich leider keine näheren Auskünfte geben.“
„Dass die ePA bald bundesweit verfügbar ist, ist ein Kraftakt, den wir nur gemeinsam mit allen Beteiligten – den Krankenkassen, den Industrieunternehmen und den Ärztinnen und Ärzten – stemmen können“, resümiert Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik. „Mit der Zulassung des ersten Konnektor-Upgrades geht die Einführung der ePA mit großen Schritten voran.“
Noch auf dem virtuellen 124. Deutschen Ärztetag 2021 im Mai schlug dem elektronischen HBA Kritik entgegen. Die Delegierten begrüßten zwar den elektronischen Ausweis grundsätzlich, mahnten aber eine bessere Handhabbarkeit an. Die derzeitige Spezifikation sei „nicht geeignet, weiterhin schlanke Arbeitsprozesse abzubilden“.
Der Ärztetag forderte deshalb die gematik auf, die Vorgaben zu verändern, damit die Prozesse in Krankenhäusern, größeren Praxen und Medizinischen Versorgungszentren durch den eHBA „unterstützt und nicht behindert werden“.
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Diesen Artikel so zitieren: Elektronischer Heilberufe-Ausweis – die Zeit drängt: Beantragung bis zum 30. Juni nötig - Medscape - 9. Jun 2021.
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