Wichtige Tipps für die Praxis-Abgabe – was Sie alles rechtzeitig bedenken müssen 

Interessenkonflikte

26. Mai 2021

Was muss man als Arzt beachten, wenn man seine Praxis abgeben möchte, weil man zum Beispiel in den Ruhestand gehen will? Auch wenn eine Übergabe von Arzt zu Arzt immer seltener wird, ist es wichtig, sich für den Prozess optimal vorzubereiten, alle Möglichkeiten zu bedenken – mit dem Ziel, das Fortbestehen der Praxis sicherzustellen.

Stefanie Pranschke-Schade

Hier erfahren Sie von der Fachanwältin für Medizinrecht, Stefanie Pranschke-Schade von der Rechtsanwaltskanzlei “Broglie, Schade & Partner GbR”, wie Sie eine Übergabe reibungslos gestalten können. Die Herausforderungen können sich von Fachrichtung zu Fachrichtung deutlich unterscheiden. Was gilt es etwa bei Rechtsform und Praxisstruktur vor dem Ausscheiden zu beachten? Fragen, die sich jeder Praxis-Abgeber stellen sollte.

Auch bei der Abgabe gilt – reden, reden, reden

Bei Facharztpraxen, die in der Regel als Berufsausübungsgemeinschaft organisiert sind, geht es letztlich um die Abgabe eines Gesellschaftsanteils. Eine gute Kommunikation mit den Kollegen ist daher besonders wichtig. Denn es kommt in einem solchen Fall nicht allein auf den Praxis-Abgeber an. Entscheidend für eine gute Lösung sind auch die Haltung und Zukunftsvision der verbleibenden Partner.

Zwei Beispiele: Denkbar ist, dass die bisherigen Partner lieber mit einem angestellten Arzt arbeiten möchten. Zudem kann es bei einer Gemeinschaft mit älteren Kollegen sein, dass auch diese in absehbarem zeitlichem Abstand auszuscheiden beabsichtigen. Darüber sollten sich die Kollegen unterhalten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gute Verhandlungsposition für Praxis-Abgeber

Die Erfahrung zeigt: Der erstausscheidende Partner ist in einer guten Position, sowohl was die Nachfolgersuche angeht als auch bei der Erzielung des Preises. Das liegt daran, dass der Gesellschaftszweck durch den Wechsel der Partner verändert wird. Hinzu kommt: Vorübergehend wird die Arztgemeinschaft auch einen Gewinnrückgang verzeichnen. Bei der Planung der Praxis-Abgabe sollten die verbleibenden Partner diese Punkte bedenken.

Trend gilt auch für Hausarztpraxen

Das Thema Praxisabgabe an Investoren ist nicht nur für Fachärzte relevant. Auch Hausarztpraxen werden zunehmend von größeren Anbietern aufgekauft. Dies liegt vor allem daran, dass immer mehr Ärzte die Anstellung der freiberuflichen Tätigkeit vorziehen. Tatsächlich arbeiten mittlerweile 30% aller im ambulanten Bereich tätigen Ärzte in Deutschland als Angestellte.

MVZ-Gründung im Vorfeld einer Praxisabgabe

Für manchen Arzt stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, bereits im Vorfeld der Praxisabgabe ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH zu gründen. Das Ziel: Krankenhäuser, Investoren oder Ärzte, die in den Standort investieren wollen, soll so die rechtliche Zulassung erleichtert werden.

Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick eine gute Lösung zu sein. Jedoch gilt es auch bei dieser Lösung Vor- und auch Nachteile abzuwägen. Hierzu gehören zulassungsrechtliche Besonderheiten (z.B. bleibt die Zulassung im MVZ), wie auch folgende steuer-, zivil- sowie arbeitsrechtliche Fragen:

  • Ist es sinnvoll eine GmbH zu gründen?

  • Lassen die Gesellschafter sich anstellen?

  • Welche steuerlichen Folgen hat der Rechtsform-Wechsel hin zur GmbH?

Praxis-Abgabe unter Aufgabe des alten Praxis-Standortes

Es kommt häufig vor, dass ein Krankenhaus, der Betreiber eines MVZ oder eine größere Berufsausübungsgemeinschaft bereit sind, einen Vertragsarztsitz aufzukaufen, der allerdings an einen anderen Standort verlegt werden soll.

Mit dieser Maßnahme werden erhebliche Vorteile für den übernehmenden Verhandlungspartner generiert. Teilweise können so die Kosten des zusätzlichen Standortes eingespart werden. Das Leistungsspektrum wird erweitert. Flexibilität und Steigerung bei den Angeboten von Sprechstunden spielen in den Überlegungen ebenfalls oftmals eine Rolle.

Auch diesen Punkt gilt es für den Praxis-Abgeber mit Blick auf Verhandlungsposition und Patientenversorgung zu bedenken.

Die Abgabe rechtzeitig planen

Weil es so viele Möglichkeiten, aber auch Fallstricke gibt, ist es wichtig, den Übergabeprozess frühzeitig zu planen. Dabei spielt die Beratung im Vorfeld eine immer größere Rolle.

Wer beispielsweise noch als Angestellter in der ehemals eigenen Praxis tätig sein will und sicher gehen möchte, dass er auch die steuerlichen Haltefristen bei der Umwandlung ausreichend berücksichtigt, der sollte bereits bis zu 5 Jahre vor der Praxisabgabe die Weichen stellen.

Dieser Artikel ist am 17. Mai 2021 im Original erschienen auf  Coliquio.de .
 

Kommentar

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