Ärzte, die Gegnern von Corona-Maßnahmen aus Gefälligkeit per Attest von der Maskenpflicht befreien und auch selbst in der Praxis keine tragen, verstoßen gegen das Berufsrecht bzw. die Infektionsschutzverordnung. Bundesweit gehen die Ärztekammern mehreren 100 entsprechenden Hinweisen nach [1].
Nach den Berufsordnungen der Länder darf ein Attest über die Unzumutbarkeit eines Mund-Nasen-Schutzes nur nach sorgfältiger Prüfung und im Einzelfall ausgestellt werden. Keinesfalls dürfen Blanko-Atteste ohne vorheriges ärztliches Gespräch verteilt werden – das würde gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen.
Nicht nur falsche Atteste beschäftigen die Ärztekammern. Auch Hinweisen auf Verstöße gegen die Hygieneregeln wird nachgegangen. In einigen Fällen tragen Ärzte in der Praxis keine Masken und fordern auch Patienten und Personal auf, dies zu unterlassen. Auch kritische Äußerungen zur Pandemiegefahr können unzulässig sein, wenn Ärzte sie nicht als Privatpersonen, sondern mit Hinweis auf ihre berufliche Stellung als Arzt äußern.
Nach Angaben der Landesärztekammern können sich mehrere Hinweise auch auf dieselben Ärzte beziehen, so dass es sich bei mehr als 500.000 gemeldeten Ärzten in Deutschland um Einzelfälle handele. Diese verteilen sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer.
Die meisten Beschwerden über Ärzte gab es in Baden-Württemberg – hier wurden 340 Fälle geprüft (bis Februar 2021). Der niedersächsischen Landesärztekammer seien beispielsweise 91 Beschwerden bekannt, Sachsen gehe 60 Vorgängen nach. In Thüringen liegen Hinweise gegen 49 Ärzte vor, in Berlin mindestens 35 Beschwerden seit März 2020. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind 40 Beschwerden nachgegangen.
Die Landesärztekammern verhängen unterschiedliche Bußen. Zuständig für einen möglichen Entzug der Approbation ist aber die Approbationsbehörde.
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de.
Medscape Nachrichten © 2021
Diesen Artikel so zitieren: Gefälligkeitsatteste für Corona-Leugner, Ärzte ohne Maske – dann droht Ärger mit der Ärztekammer - Medscape - 5. Mai 2021.
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