Übergabe der Praxis an den Nachfolger: Welche rechtlichen Fragen für angestellte Ärzte zu klären sind

Stefanie Pranschke-Schade

Interessenkonflikte

24. März 2021

Fragestellung

Ich möchte demnächst meine Praxis an den Nachfolger abgeben, habe jedoch 2 angestellte Kollegen. Was ist bei dieser Übergabe vertraglich, rechtlich, preislich etc. zu beachten?

Stefanie Pranschke-Schade

Lesen Sie hier im Rahmen unserer Service-Reihe „Arzt und Recht“ die Antworten und Tipps von Stefanie Pranschke-Schade. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin bei der Rechtsanwaltskanzlei Broglie, Schade & Partner GbR in Wiesbaden.

1. Vertragsärztliche Zulassung versus Jobsharing

Für die Gestaltung im Arbeitsvertrag kommt es wesentlich darauf an, ob der angestellte Arzt auf einer vertragsärztlichen Zulassung arbeitet oder ob er „nur“ im Jobsharing angestellt ist.

Die Form der vertragsärztlich durch den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigten Einbindung hat Folgen für die Ausstattung des Arbeitsvertrages.

Wenn die Kündigung eines Arztes auf einer Jobsharing-Zulassung keine Auswirkungen hat, muss der Arbeitgeber – bei Ausscheiden eines angestellten Arztes – innerhalb von 6 Monaten den Sitz nachbesetzen. Gelingt dies nicht, hat dies den Verlust der Zulassung zur Folge.

Tipp: Auch aus diesem Grund sollte genau auf die Kündigungsfristen bei der Vertragsgestaltung geachtet werden, um nicht selbst auf der Suche nach einem anderen Angestellten unter Zeitzwang zu geraten.

2. Kaufpreis

Bei der Praxisveräußerung kommt es wesentlich darauf an, ob die angestellten Ärzte bleiben, oder ob sie von ihrer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen. Letzteres beeinflusst den verhandelten Kaufpreis nicht unbedeutend.

Aus diesem Grund hat es sich als gut erwiesen, rechtzeitig vor der Unterzeichnung eines Praxis-Übergabevertrages die angestellten Ärzte zu informieren, um abschätzen zu können, was sie unternehmen werden.

Tipp: In der Praxis hat es sich auch als praktikabel erwiesen, ggf. vorhandene Gehaltsforderungen mit dem Nachfolger zu besprechen und eine entsprechende Vertragsergänzung mit dem Angestellten und dem Übernehmer abzuschließen.

3. Zulassungsrechtlichen Besonderheiten

Tipp: Man sollte die zulassungsrechtlichen Besonderheiten bei dem Übergang der angestellten Ärzte auf die neue Praxis nicht zu spät regeln.

Wenn in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen eine problemlose Übertragung stattfindet, kann es durchaus sein, dass eine Umwandlung in eine freiberufliche Zulassung – wenngleich auch nur für eine juristische Sekunde – diskutiert werden muss. Je später diese Formalien erkannt werden, desto eher besteht die Gefahr der Verlegung des eigentlich beabsichtigten Termins.

Dieser Artikel ist im Original erschienen am 29.Januar.2021 auf Coliquio.de .
 

Kommentar

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