Notfall-Patienten: Ersteinschätzung bald vom Software-Algorithmus? Experten warnen

Christian Beneker

Interessenkonflikte

17. März 2021

Entscheidet künftig ein Algorithmus darüber, ob ein ambulanter Notfallpatient im Krankenhaus behandelt oder abgewiesen wird? Nach Ansicht des Marburger Bundes und notfallmedizinischen Fachgesellschaften droht mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), dessen Kabinettsentwurf jetzt vorliegt, genauso ein Szenario [1]. Wenn die Patienten künftig allein aufgrund eines Software-Algorithmus abgewiesen werden könnten, verlören die Patienten das Vertrauen in die medizinische Versorgung, befürchtet die Kritiker. Außerdem mahnen sie die schon lange erwartete umfassende Notfallreform an.

Tatsächlich sieht das GVWG in § 120, Abs. 3b vor, dass die Notfallbehandlung zukünftig unter der Bedingung erfolgt, „das ein vom G-BA zu beschließendes Ersteinschätzungsverfahren durchgeführt wurde“, so der Gesetzentwurf. Anhand dieses Verfahrens sollen die ambulanten Notfallpatienten, die in die Notaufnahme kommen, der passenden Versorgungsebene zugeordnet werden – entweder der Behandlung in der Notaufnahme oder in einer Praxis der vertragsärztlichen Versorgung.

Standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren

Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Marburger Bund (MB) werfen der Bundesregierung in einer Mitteilung vor, den Notaufnahmen ein standardisiertes Abfragesystem zu diktieren, „das Patienten Versorgungsebenen außerhalb der Klinik zuweist, ohne dass vorher ein Arztkontakt stattgefunden hat“.

„Laut GVWG soll ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem in allen Notaufnahmen der Krankenhäuser installiert werden“, erläutert Martin Pin, Vorstand der DGINA und Chefarzt der zentralen Notaufnahme im Düsseldorfer Florence Nightingale Krankenhaus. „Die Kriterien dazu sollen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden.“ 

 
Laut GVWG soll ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem in allen Notaufnahmen der Krankenhäuser installiert werden. Martin Pin
 

Das Problem aus Sicht der Kritiker: Eine softwaregestützte Ersteinschätzung könnte ganz auf den Arztkontakt verzichten. „Wenn die Patienten dann in eine KV-Praxis oder eine Bereitschaftsdienstpraxis direkt im Krankenhaus geschickt werden, statt in der Notaufnahme behandelt zu werden, käme der Arztkontakt immer noch rasch zustande“, sagt Pin. „Aber wenn die Bereitschaftsdienstpraxis weit weg vom Krankenhaus liegt, oder wenn der Patient erst am Folgetag zum niedergelassenen Kollegen gehen kann, könnten möglichweise gefährliche Erkrankungen zu spät von einem Arzt gesehen werden.“ Die Patienten würden durch ein solches System das Vertrauen in die Versorgung verlieren.

Ersteinschätzung muss überarbeitet werden

Unterdessen liefern erste Projekte Erfahrungen. Seit Mitte 2019 erhalten Anrufer, die wegen akuter Beschwerden die Service-Nummer der Kassenärztlichen Vereinigungen „116117“ gewählt haben, am Telefon die softwaregestützte „strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ (SmED) und werden mit Hilfe der Software einer Versorgungsebene zugeordnet.

Könnte dieses System auch am Tresen einer Notaufnahme eingesetzt werden? Ein Projekt in Hessen erprobte das. „Dabei wurde SmED bereits rund 25.000 mal eingesetzt und festgestellt, dass die Version für die telefonische Ersteinschätzung für den Einsatz am Tresen überarbeitet werden muss“, erklärt der Sprecher des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), Daniel Wosnitzka. „In dieser Überarbeitung sind auch Anregungen erfahrener Rettungsmediziner eingeflossen. Sie ist vorerst abgeschlossen. Anfang Mai wird die Konformitätserklärung als Medizinprodukt vorliegen, dann soll das Produkt in einer an der Charité und der Uniklinik Leipzig klinisch evaluiert und parallel in Anwendungsstudien bewertet werden.“

Pin unterdessen betont, dass es bisher „kein wissenschaftlich validiertes System gibt, das die Zuweisung in einen Versorgungssektor zuverlässig steuern könnte. Die DGINA lehnt nicht per se die Entwicklung von Ersteinschätzungssystemen ab, aber sie müssen sicher für die Patienten sein. Das muss wissenschaftlich evaluiert werden. Dies sind wir unseren Notfallpatienten schuldig“, so Pin zu Medscape

Zudem hätten Patienten, die gezielt in die Notaufnahme kommen, ein höheres Gesundheitsrisiko als Patienten, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 in Anspruch nehmen, hieß es. Auch deshalb sei beim Einsatz von Ersteinschätzungssystemen im Krankenhaus besondere Vorsicht im Interesse der Patientensicherheit geboten. Jede Fehleinschätzung aufgrund eines bloßen Abfragemoduls könne „fatale Folgen für den einzelnen Patienten haben“.

Der Gesetzgeber würde mit der Bestimmung im GVWG zudem die komplette Verantwortung für haftungsrechtliche Konsequenzen dem Krankenhaus übergeben, das für ein nicht validiertes Ersteinschätzungs- und Patientensteuerungssystem schlicht keine Verantwortung übernehmen könne.

Neben der Kritik an der softwaregestützten Ersteinschätzung mahnen der MB und die beiden Fachgesellschaften auch den großen Wurf bei der Reform der Notfallversorgung an. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte eine große Reform der Notfallversorgung angekündigt“, sagt Pin. „Jetzt ist davon nur ein kleiner Teil übrig geblieben, nämlich die softwaregestützte Ersteinschätzung. Das ist zu wenig.“ 

 
Jens Spahn hatte eine große Reform der Notfallversorgung angekündigt. Jetzt ist davon nur ein kleiner Teil übrig geblieben, nämlich die softwaregestützte Ersteinschätzung. Martin Pin
 

 

Kommentar

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