Im Zuge ihrer Coronavirus-Impfverordnung, ergänzt durch die Änderung vom 24. Februar, hat die Bundesregierung folgende Priorisierungen getroffen:
Gruppe 1
Über 80-Jährige
Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder arbeiten
Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die vulnerable Patienten betreuen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)
Gruppe 2
Über 70-Jährige
Patienten mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung
Patienten nach einer Organtransplantation
Patienten mit schweren Krebs- oder Lungenerkrankungen, schwerer Adipositas, schwerem Diabetes mellitus oder mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen
Patienten, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes oder hohes Risiko für schweres COVID-19 besteht
1-2 enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
1-2 Kontaktpersonen von Schwangeren
Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen arbeiten oder diese ambulant betreuen
Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen
Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Personen, die regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Gruppe 3
Über 60-Jährige
Patienten mit Adipositas, chronischen Nieren- oder Lebererkrankungen, Immundefizienz, HIV-Infektion, Diabetes mellitus, Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen (Polizei, Zoll, Feuerwehr, etc.) tätig sind
Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentlicher Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
Personen, die in Schulen tätig sind – außer in Grund-, Sonder- und Förderschulen
Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Gruppe 4
Alle sonstigen Personen
Stufe 6:
Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren
„Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden“, heißt es in einer ergänzenden Stellungnahme des RKI.
Impfstoffe für Kinder und für Jugendliche unter 16 Jahren werden in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Wie das RKI argumentiert, liegt der Fokus derzeit auf vulnerablen Gruppen; dazu zählen Kinder nicht. Klinische Studien sind hier auch aus ethischen Gründen schwierig.
Stand: 24. Februar 2021
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Diesen Artikel so zitieren: Aktuelle Studienlage: 11 FAQs zur Corona-Impfung – damit Sie Ihre Patienten nach dem neuesten Stand beraten können - Medscape - 17. Feb 2021.
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