Der ARD-Fernsehfilm „Gott“ sorgt für Gesprächsstoff: Herr Gärtner, ein 78-jähriger Architekt, ist gesund, möchte Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Seine Frau ist vor einigen Jahren gestorben, und er sieht im Leben keinen Sinn mehr. Psychiatrische Gutachten belegen angeblich, dass Gärtner gesund ist. Der Protagonist wünscht sich Natrium-Pentobarbital als todbringendes Medikament, doch seine Hausärztin weigert sich, ihm dies zu verschreiben (Film noch bis 23.12.2020 in der Mediathek).
Hintergrund des Spielfilms (nach einem Theaterstück von Ferdinand von Schirach) ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Sterbhilfe vom 26. Februar 2020 (Details siehe Seite 2).
Gärtners Fall landet in dem fiktiven Kammerspiel vor dem Ethikrat. Mehrere Sachverständige, gespielt von hervorragenden Schauspielern, kommen zu Wort. Es geht nicht um die Frage, wann Ärzte straffrei bleiben. Vielmehr soll das Gremium klären, welchen Stellenwert der Wille eines Patienten hat. Im Anschluss konnten Zuseher selbst entscheiden. 70,8% sprachen sich dafür aus, dem Antragsteller Sterbehilfe zu gewähren.
Hier können Sie als Medscape-Leser zu der Frage im TV-Film abstimmen und auf der nächsten Seite ansehen, wie Ihre Kollegen entschieden haben:
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Diesen Artikel so zitieren: Aufregung um „Gott“: TV-Spielfilm thematisiert ärztlich assistierte Sterbehilfe – auch bei gesunden Menschen. Stimmen Sie ab! - Medscape - 25. Nov 2020.
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