S3-Leitlinie zu malignen Ovarialtumoren aktualisiert: Wesentliche Änderungen im Überblick

Andrea Hertlein

Interessenkonflikte

20. Mai 2020

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ aktualisiert [1]. Die neue Version, die unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) entstand, gehört zu einem „Living-Guideline-Konzept“, das eine jährliche Leitlinien-Aktualisierung vorsieht.

Die Überarbeitung habe einige wesentliche Änderungen der Leitlinie ergeben, teilt die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) mit. Vor allem neue Studienergebnisse zur operativen Therapie sowie zum Einsatz von PARP-Inhibitoren (Poly-ADP-Ribose-Polymerase-Inhibitoren), zur Strahlentherapie und genetischen Beratung hätten zu geänderten oder neuen Empfehlungen geführt. Die Leitlinie enthält außerdem ein neues Kapitel zu den Charakteristika der serösen Low-grade-Karzinome, die eine Subgruppe der Ovarial-, Tuben und Peritonealkarzinome bilden.

Keine Lymphonodektomie bei unauffälligen Lymphknoten im fortgeschrittenen Stadium

Ovarialkarzinome werden meist erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert. Als mögliche medizinische Konsequenz kommt dabei beispielsweise die prophylaktische Entfernung der Lymphknoten infrage. „Bei Patientinnen, die makroskopisch tumorfrei sind und keine klinisch auffälligen Lymphknoten aufweisen, soll bei einem fortgeschrittenen Ovarialkarzinom künftig auf eine pelvine und paraaortale Lymphonodektomie verzichtet werden“, so Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Uwe Wagner vom Universitätsklinikum Marburg.

Grundlage für diese Änderung seien aktuelle Studienergebnisse, nach denen eine Lymphonodektomie zu keiner Verbesserung des progressionsfreien Überlebens oder des Gesamtüberlebens führt. 

 
Bei Patientinnen, die makroskopisch tumorfrei sind und keine klinisch auffälligen Lymphknoten aufweisen, soll bei einem fortgeschrittenen Ovarialkarzinom künftig auf eine pelvine und paraaortale Lymphonodektomie verzichtet werden. Prof. Dr. Uwe Wagner
 

Erhaltungstherapie mit einem PARP-Inhibitor

Aktualisierte Empfehlungen gibt es auch für den Einsatz von PARP-Inhibitoren: Diese Gruppe von Arzneistoffen verhindert, dass Krebszellen einen durch ein Zytostatikum verursachten DNA-Schaden reparieren.

„Bei Patientinnen mit aggressivem High-grade-Ovarialkarzinom im Stadium III/IV und nachgewiesener BRCA-Mutation sollte nach der platinhaltigen Erstlinientherapie eine Erhaltungstherapie mit einem PARP-Inhibitor erfolgen“, heißt es in der Mitteilung der DKG.

Lokalisierte Bestrahlung von Rezidiven

Obwohl Ovarialtumoren strahlenempfindlich sind, sehen Behandelnde aufgrund der starken Nebenwirkungen meist von einer großflächigen Bestrahlung ab. Laut DKG mehren sich jedoch die Hinweise, dass durch eine lokalisierte Bestrahlung von Rezidiven die Symptom- und lokale Tumorkontrolle in bestimmten Fällen möglich sei.

„Die Herausforderung wird darin bestehen, die Patientinnen zu ermitteln, für die die Therapie infrage kommt. Der potenzielle Nutzen muss sorgfältig gegen die Risiken abgewogen werden, insbesondere für Patientinnen nach multiplen Chemotherapien. Die Entscheidung sollte in jedem Fall im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz gefällt werden“, unterstreicht Wagner.

Erweiterung der Empfehlung bei genetischer Disposition

Das Risiko, bei bekannter genetischer Disposition an einem Ovarialkarzinom zu erkranken, lässt sich oftmals durch eine vorsorgliche Entfernung der Ovarien reduzieren. Bisher bezog sich die Empfehlung ausschließlich auf Patientinnen mit einer BRCA1- oder BRCA2-Mutation, wobei es noch weitere Mutationen geben kann, die zu einem Ovarialkarzinom führen können, heißt es in der DKG-Mitteilung.

In der neuen Leitlinienversion wird daher nun die Beratung zu einer prophylaktischen bilateralen Eierstockentfernung auch für Frauen empfohlen, die eine deletäre Keimbahnmutation in einem der anderen bekannten Hochrisiko-Gene aufweisen.

Die Leitlinie wird als Living-Guideline jährlich auf den neuesten Stand gebracht und steht in einer Kurz- und einer Langversion zum Download bereit.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de

 

Kommentar

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