Bundestag bringt das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz auf den Weg: Was die Krankenhausgesellschaft davon hält

Christian Beneker

Interessenkonflikte

25. März 2020

Unter Hochdruck hat das Bundesgesundheitsministerium (BGM) den Referentenentwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes nachgebessert [1]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte zuvor massive Kritik geübt.

Inzwischen haben sich die Wellen zwar geglättet. Aber die DKG sieht trotz der Änderungen im kürzlich beschlossenen Kabinettentwurf immer noch Probleme und will größere finanzielle Sicherheit [2]. Die DKG fordert weiter, die komplexen Abrechnungsmodalitäten zu entschlacken. „Wir sind unverändert der Auffassung, dass monatliche Abschlagzahlungen das bessere Konzept für die Krisenfinanzierung wären“, sagt Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

 
Wir sind unverändert der Auffassung, dass monatliche Abschlagzahlungen das bessere Konzept für die Krisenfinanzierung wären. Dr. Gerald Gaß
 

„Die Ärzte haben Besseres zu tun, als zu codieren“

Was die Krankenhausgesellschaft will, präzisiert DKG-Sprecher Joachim Odenbach: „Wir wünschen uns eine unbürokratische Lösung. Man könnten einfach das Gesamtbudget von rund 77 Milliarden Euro aus dem Jahr 2019 zur Grundlage nehmen und davon 2020 an die Krankenhäuser Monat für Monat ein Zwölftel sozusagen als Grundsicherung auszahlen.“

So wären die Krankenhäuser auf jeden Fall flexibel. Denn derzeit koste es viel Arzt-Zeit, um die DRGs zu codieren, sagt Odenbach zu Medscape. „Aber die Ärzte haben derzeit Anderes und Wichtigeres zu tun als zu codieren. Wir brauchen sie in der Versorgung.“

Wenn die Kosten für die Beatmung von Corona-Patienten die pauschal überwiesene Summe übersteigen, „kann man die Kosten dafür ja immer noch berechnen“, so Odenbach. Zudem seien die Kosten bei Corona-Patienten, die nicht beatmet werden müssen, noch völlig unklar. „Da müssen wir noch eine DRG finden“, sagt Odenbach. Deshalb fordert die Krankenhausgesellschaft neben einer monatlichen Abschlagszahlung „eine ständige Nachkontrolle“.

 
Die Ärzte haben derzeit Anderes und Wichtigeres zu tun als zu codieren. Wir brauchen sie in der Versorgung. Joachim Odenbach
 

Die DKG begrüßte in diesem Zusammenhang die „Revisionsklausel“, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in das Gesetz aufgenommen hat. Man müsse in den kommenden Monaten prüfen, „ob ein Nachjustieren der im Gesetz vorgesehenen Regelungen erforderlich ist“, sagt Gaß. „Dies hat Minister Spahn mit einer generellen Revisionsklausel zugesagt.“

Die zentralen Regelungen

Der Kabinettsentwurf, der am Montag verabschiedet wurde, sieht nach deutliche Kritik der Krankenhausgesellschaft an der ersten Fassung eine Reihe von Änderungen vor. Hier die zentralen Nachbesserungen:

  • Die Ausgleichpauschale für die Krankenhäuser, die geplante OPs verschieben und dadurch freie Betten vorhalten können, wird pauschal auf 560 Euro pro nicht belegtem Bett und Tag erhöht. Der Referentenentwurf sah noch niedrigere, gestaffelte Pauschalen vor.

  • Krankenhäuser, die zusätzlich Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit bereitstellen, erhalten statt 30.000 Euro nun 50.000 Euro pro Intensivplatz. Kosten, die darüber hinausgehen, können die Krankenhäuser bei den Ländern geltend machen.

  • Für die Ausrüstung zum Schutz vor dem Virus erhält jedes Krankenhaus zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 50 Euro pro Patient extra.

  • Rehakliniken dürfen in der Krise nicht nur Corona-Patienten versorgen, sondern auch Akutpatienten. Die Vergütung soll erst festgelegt werden, wenn das Gesetz in Kraft ist.

  • Der Pflegeentgeltwert wird um 38 Euro auf pauschal 185 Euro pro Pflegetag erhöht. So müssen keine komplizierten Verhandlungen mit den Kassen geführt werden, um die Pflege hinreichend zu finanzieren.

  • Die Pflegepersonal-Untergrenzen werden bis zum 1. September 2020 ausgesetzt.

  • Die Rechnungsprüfung durch den MDK wird erleichtert. Strafzahlungen bei beanstandeten Rechnungen sollen außerdem erst ab 2022 fällig werden.

  • Die Zahlungsfrist für die Rechnungen an die Krankenkassen wird für das Jahr 2020 auf 5 Tage verkürzt, um die Kliniken liquide zu halten.

  • Ein Beirat soll bis zum 30. Juni prüfen, ob einzelne Regelungen des Gesetzes angepasst und verändert werden müssen.

Fast 9 Milliarden Euro zusätzlich

Das Paket kostet an die 9 Milliarden Euro. Die Ausgleichzahlungen für die zusätzlichen Bettenkapazitäten kosten den Bund allein in diesem Jahr 2,8 Milliarden Euro, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Bei den Krankenkassen schlägt das gesamte Hilfspaket des Gesetzes mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, „von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden“, so das BMG.

Die Krankenhausgesellschaft fordert unterdessen, die Wirkung des Gesetzes sorgfältig im Auge zu behalten. Der hierzu vorgesehen Beirats soll nach Ansicht der DKG schon im April zusammentreten und nicht erst im Juni, fordert DKG-Präsident Gaß: „Alle Maßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt, dass sie ständig überprüft werden. Das gilt für alle Maßnahmen, um die Infektionsketten zu brechen, genauso aber auch für die zur Finanzierung der Kliniken.“

Das Gesetz ist heute im Bundestag und am Freitag im Bundesrat.

Kommentar

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