Corona-Chaos stoppen: Tipps für Ihre Praxis zu Tests, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, infizierten Mitarbeitern oder Schließung

Christian Beneker

Interessenkonflikte

18. März 2020

Der Virchowbund hat auf seiner Homepage eine Reihe von praxispraktischen Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Corona-Krise veröffentlicht. Medscape dokumentiert die wichtigsten Antworten zur Praxisorganisation. Einzelfragen können über eine Experten-Hotline erörtert werden.

Wer wird getestet?

Das entscheiden derzeit die Kliniken und Praxisärzte selbst auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), so der Virchowbund. Fieber, Halsschmerzen und Atembeschwerden allein reichen demnach nicht aus. Die Person muss außerdem Kontakt zu einer infizierten Person gehabt oder sich in einer Region aufgehalten haben, in der das Virus flächendeckend nachgewiesen wurde (Risikogebiete).

Ressourcen-schonender Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung

  • Schutzkittel: Um Einwegkittel zu sparen, sollten wasch- und desinfizierbare Kittel nach entsprechender Aufbereitung wiederverwendet werden.

  • Atemschutz: Eine Alternative zu einmal verwendbaren FFP-Halbmasken sind wiederverwendbare Masken mit desinfizierbarem Grundkörper und entsprechendem Partikelfilter, der nach Verwendung entsorgt wird.

  • Abgegrenzten Bereich festlegen, um eine sichere Ablagemöglichkeit für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu schaffen, so dass diese gemäß den Vorgaben des RKI wiederverwendet werden kann.

Muss die Praxis schließen, wenn ein Arzt oder Mitarbeiter infiziert ist?

Ob die Praxis ggf. geschlossen wird, entscheidet das Gesundheitsamt. Im Zweifel besteht Anspruch auf Entschädigung. Die Bundesregierung verhandelt derzeit über finanzielle Hilfen auch für Arztpraxen.

Weitere Informationen im Blogbeitrag „Corona und Arbeitsrecht“ oder bei der Rechtsberatung des Virchowbundes unter 030 / 28 87 74-125 bzw. recht@virchowbund.de.

Haben MFA Anspruch auf Kinderbetreuung?

Ja, Medizinische Fachangestellte (MFA) haben Anspruch auf Kinderbetreuung, aber nur dann, wenn die Chefin oder der Chef eine Bescheinigung darüber ausstellt, dass die MFA eine systemrelevante Aufgabe hat.

Eine entsprechende Vorlage gibt es bei der Rechtsberatung des Virchowbundes unter 030 / 28 87 74 - 125 bzw. recht@virchowbund.de.

Sollen Routine- und Vorsorge-Untersuchungen verschoben werden?

Ja, denn dieser Schritt reduziert für Praxispersonal und Patienten das Ansteckungsrisiko.

Darf man die Praxis zeitweise schließen, wenn massenhaft Termine abgesagt werden? Kann man Kurzarbeit anmelden?

Kurzarbeit kann der Praxischef beantragen, um zu vermeiden, dass Mitarbeitern gekündigt werden muss. Kurzarbeit anzumelden ist laut Virchowbund möglich unter bestimmten Bedingungen:

  • Es muss ein „erheblicher“ Arbeitsausfall verbunden mit Entgeltausfall in Ihrer Praxis vorliegen.

  • Es müssen mindestens 1/3 der beschäftigten Mitarbeiter von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% ihres Bruttogehalts betroffen sein.

  • Der Arbeitsausfall muss vorübergehend sein und darf nicht vermeidbar sein.

  • Der Arbeitsausfall muss außerdem der Agentur für Arbeit angezeigt werden.

Diese Bedingungen müssen aber geprüft werden.

Näheres bei der Rechtsberatung des Virchowbundes unter 030 / 28 87 74 - 125 bzw. recht@virchowbund.de.

Organisatorische Maßnahmen in der Praxis

  • Patientenströme trennen: Patientenmanagement im Eingangs- bzw. Wartebereich durchführen.

  • für Corona-Verdachtsfälle eigene Sprechzeiten festlegen, v.a. nach Ende der regulären Sprechstunde (Triage-Schema für MFA)

  • den Postweg nutzen: Telefonische Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung (für maximal 7 Tage) für Patienten mit einer leichten Atemwegserkrankung. Rezepte und Überweisungen bei in der Praxis bekannten Patienten per Post zustellen und/oder Abholung nach terminlicher Vereinbarung ermöglichen, z.B. zu festgelegten Zeiten.

Hinweise am Telefon, in der Praxis und auf der Praxishomepage

  • Hinweis auf ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117)

  • empfehlen, bei Erkältungssymptomen nicht direkt in die Praxis zu kommen, sondern das Vorgehen zunächst telefonisch abzustimmen

  • Praxisaushänge für Patienten: über SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen (Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, Abstand halten) informieren (Aushang), allgemeine Hygiene-Tipps.

Der Virchowbund hat weitere rechtliche und medizinische Praxis-Tipps veröffentlicht.

 

Kommentar

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