MEINUNG

Ärztetag beschließt eLogbuch für die Weiterbildung: „Die Krankenhäuser können nicht so weitermachen, wie gehabt“

Christian Beneker

Interessenkonflikte

5. Juni 2019

Münster – Die Delegierten des 122. Deutschen Ärztetages in Münster haben das elektronische Logbuch und seinen Start zum 1. Juli 2019 beschlossen. Dr. Max Kaplan, scheidender Vizepräsident der Bundesärztekammer und an der Entwicklung des eLogbuches beteiligt, sprach mit Medscape über das, was jetzt auf die Weiterzubildenden, auf die Krankenhäuser und die Weiterbildungsbefugten zukommt.

Medscape: Herr Dr. Kaplan, am 1. Juli dieses Jahres soll das neue elektronische Logbuch für die Weiterbildungsassistenten an den Start gehen. Das hat der diesjährige Ärztetag beschlossen. Was wird nun anders für die Weiterbildungsassistenten in Klinik und Praxis?

Dr. Max Kaplan © BÄK

Dr. Kaplan: Das elektronische Logbuch wird am 1. Juli 2019 scharf geschaltet. Damit kann das eLogbuch zur Anwendung kommen, sobald die Landesärztekammern die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Ländern umgesetzt haben. Für die weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass sie damit kontinuierlich ihre erworbenen Kompetenzen dokumentieren können, dass auch ihre Kompetenz-Zuwächse abgebildet werden und dass sie die Kompetenzen und die Fortschritte dem weiterbildungsbefugten Arzt und den Landesärztekammern übermitteln können.

 
Besonders wichtig ist, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen auf diese Weise über ihre Weiterbildung noch mehr Rechtssicherheit erhalten. Dr. Max Kaplan
 

Auch die Jahresgespräche zwischen dem Weiterbildungsbefugten und dem Weiterzubildenden sollen laut neuer (Muster-)Weiterbildungsordnung im elektronischen Logbuch dokumentiert werden können.

Besonders wichtig ist, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen auf diese Weise über ihre Weiterbildung noch mehr Rechtssicherheit erhalten. Dabei gilt: Ausschließlich der sich in Weiterbildung befindliche Arzt bzw. Ärztin kann die Daten für die Ärztekammer oder den Weiterbildungsbefugten freigeben. Nur die Weiterzubildenden besitzen die Hoheit über ihre eigenen Daten.

Medscape: Sie sagen, das elektronische Logbuch sei eine Basisversion. Was kann es schon, was muss es noch lernen?

Dr. Kaplan: Was jetzt vorliegt, ist in der Tat noch nicht die Endversion. Was aus meiner Sicht als nächster Inhalt hinterlegt werden muss, ist eine Liste der Weiterbildungsbefugten, eine Plattform der Personen und der vermittelbaren Kompetenzen in den Weiterbildungsstätten, also in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Auch soll hier hinterlegt sein, wofür und in welchem Umfang diese Ärzte weiterbildungsbefugt sind. Die jetzige Lösung muss also hierfür entwickelt werden.

Medscape: Da dürfte mancher Weiterbildungsbefugte neu bewertet werden ...

 
Diese Umstellung wird für die Weiterbildungsstätten eine Herausforderung, vor allem, wenn sie unter Personalmangel leiden. Dr. Max Kaplan
 

Dr. Kaplan: Die Weiterbildungsbefugnisse müssen neu geprüft und wohl auch zum Teil neu vergeben werden. Das wird nicht immer einfach sein, da könnte auch die eine oder andere Befugnis eingeschränkt werden.

Medscape : Das heißt, die Krankenhäuser können nicht weitermachen wie gehabt?

Dr. Kaplan: So ist es, nicht nur im Hinblick auf die Weiterbilder, sondern vor allem in Hinblick auf die Weiterbildung selbst. Denn die erworbenen Inhalte der Weiterbildungen werden im elektronischen Logbuch mit dem Datum, an dem sie stattgefunden haben bzw. im elektronischen Logbuch eingetragen wurden, dokumentiert.

Wenn die zuständige Ärztekammer, zum Beispiel im Rahmen einer Vorprüfung, auf das Logbuch schaut, kann sie auch den Zeitraum, in dem die Kompetenzen vermittelt wurden, erkennen. Das bringt mehr Transparenz in das gesamte Weiterbildungsgeschehen.

Sollten im elektronischen Logbuch zum Beispiel die Jahresgespräche fehlen, dann kann der Arzt bzw. die Ärztin auch nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Medscape: Die Bestimmungen der neuen Weiterbildungsordnung fragen nicht mehr danach, wie lange ein Inhalt in der Weiterbildung erworben wurde, sondern fragt qualitativ: In welcher Form wurden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben?

Dr. Kaplan: Diese Umstellung wird für die Weiterbildungsstätten eine Herausforderung, vor allem, wenn sie unter Personalmangel leiden. Wir alle wissen, dass die Weiterbildungsbefugten oft sehr intensiv in die Versorgung von Patienten eingebunden sind, so dass die Zeit für die Weiterbildung durchaus eingeschränkt ist.

Eine funktionierende Weiterbildung ist für die jungen Ärztinnen und Ärzte auch ein Benchmark, sie sagt etwas aus über die Attraktivität der Einrichtung. Ich bin optimistisch, dass ein Problem, das schon so lange schwelt, nun endlich transparenter wird und abgestellt wird. Hier muss sich etwas ändern.

Medscape : Waren Weiterbildungsstätten an der Entwicklung des elektronischen Logbuchs beteiligt?

 
Die neue Weiterbildungsordnung entfaltet ihre Wirkung nur, wenn das elektronische Logbuch installiert und akzeptiert wird. Dr. Max Kaplan
 

Dr. Kaplan: Nein, nicht unmittelbar, sondern lediglich indirekt durch die Weiterbildungsbefugten in den Ärztekammern.

Medscape: Welches sind jetzt die nächsten Schritte?

Dr. Kaplan: Die neue Weiterbildungsordnung entfaltet ihre Wirkung nur, wenn das elektronische Logbuch installiert und akzeptiert wird. Im November 2018 hat die Bundesärztekammer die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen und nun liegt es bei den Ärztekammern die neue Weiterbildungsordnung zu beschließen. Ich bin optimistisch, dass das schon bald der Fall sein wird.
 

Kommentar

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