Ärztetag: Bundesärztekammer soll GOÄ-Novellierung fortsetzen: EBM und GOÄ bleiben „unvereinbar“

Christian Beneker

Interessenkonflikte

23. Mai 2018

Erfurt – Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat die Bundesärztekammer beauftragt, die Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) fortzuführen (Antrag III-01). Seit 2010 läuft der Novellierungsprozess bereits. Das novellierte Leistungsverzeichnis der GOÄ wurde bereits mit den Landesärztekammern und mehr als 130 Verbänden und Fachgesellschaften, sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV)-Verband abgestimmt: 5.589 Leistungslegenden, davon 4.196 Hauptleistungen und 1.393 Zuschläge, die sich auf 3.640 Hauptleistungen beziehen.

Honorarordnungen sollen generell auf den Prüfstand

Nun geht es darum, die Leistungen mit Preisen zu hinterlegen. Durch eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung solle sichergestellt werden, „dass der angestrebte Preiseffekt – ohne patienten- und morbiditätsbedingte Effekte – der neuen GOÄ von mindestens 5,8% (+/- 0,6%) eintritt“, heißt es in dem beschlossenen Antrag. „Die Bundesärztekammer stützt den Prozess der Kalkulation auf externe Expertise und Sachkenntnis der Landes-Ärztekammern, der Verbände und Fachgesellschaften“, hieß es.

Allerdings hat die große Koalition in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Honorarordnungen der Ärzte generell zu begutachten. Dies wird natürlich auch die neue GOÄ betreffen. Die Koalition hat sich für „ein modernes Vergütungssystem“ ausgesprochen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Dazu soll eine wissenschaftliche Kommission bis 2019 Vorschläge vorlegen. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden“, so der Koalitionsvertrag.

Politisch sprachfähig bleiben

Dr. Klaus Reinhardt

Dr. Klaus Reinhardt, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung für Ärzte“, betonte auf dem Ärztetag, „dass wir die Arbeiten an der GOÄ völlig unabhängig davon, dass wir jetzt zunächst die wissenschaftliche Kommission eingesetzt erhalten, fortsetzen wollen und auch den jetzt begonnenen Bewertungsprozess, nachdem die Leistungslegenden abgeschlossen sind, zu Ende führen wollen“.

 
Wir wollen die Arbeiten an der GOÄ völlig unabhängig davon, dass wir jetzt zunächst die wissenschaftliche Kommission eingesetzt erhalten, fortsetzen … Dr. Klaus Reinhardt
 

Man werde auf diese Weise „politisch sprachfähig bleiben“, so Reinhard und „mit Konstrukten aufwarten, die im Dialog mit der wissenschaftlichen Kommission zeigen, dass ärztliches Handeln heute modern und vernünftig abgebildet werden kann“. Der Ärztetag pochte zudem darauf, dass die Bundes-Ärztekammer mit ihrem Knowhow an der Kommission beteiligt werden müsse.

Jens Spahn
© Stephan Baumann

Die wissenschaftliche Kommission selbst wird allerdings keine Entscheidung treffen, sondern die Politik wird es tun, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seiner Rede zur Eröffnung des Ärztetages sagte. Wenn die Kommission ihre Arbeit beendet haben wird, müsse „politisch entschieden werden – das ist doch völlig klar! – ob und wie wir mit den Ergebnissen dann weiter umgehen“, so Spahn. So seien die Ergebnisse der GOÄ-Reform „mehr als hilfreich für die Arbeit der Kommission und für die politische Arbeit mit den Ergebnissen insgesamt.“

Von einer einheitlichen Gebührenordnung, die die angebliche Zwei-Klassen-Medizin heilen soll und die in der Bundespolitik erwogen wird, hält der Ärztetag indessen gar nichts. Erstens gebe es keine Zwei-Klassen-Medizin und zweitens sei das, was im EBM stattfinde, eigentlich „gar keine Gebührenordnung“, so Reinhard. Sondern der EBM sei ein Gebührenverzeichnis, „das dazu dienen soll, das endliche Geld der Krankenversicherungen angemessen zu verteilen“.

 
Es muss politisch entschieden werden – das ist doch völlig klar! – ob und wie wir mit den Ergebnissen dann weiter umgehen. Jens Spahn
 

So heißt es denn auch in dem Beschlussantrag, die neue GOÄ eigne sich nicht dazu, GKV und PKV zusammenzuführen und werde deshalb „unter der Annahme erarbeitet, dass das bewährte duale Krankenversicherungssystem zukunftsfähig fortgeführt wird“.

GOÄ und EBM sind unvereinbar

Noch deutlicher wird der Entschließungsantrag III-02. EBM und GOÄ einfach zusammenzuführen, schließe sich technisch und ordnungspolitisch aus, so der Antrag. Allein die GOÄ sei eine tatsächliche Gebührenordnung, „die mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen wird“. Der EBM dagegen sei nur ein Bewertungsmaßstab, der die abrechnungsfähigen Leistungen in ein wertmäßiges Verhältnis zueinander stelle. So ergebe sich „bereits aus dem Wesen der beiden Gebührenordnungen eine Unvereinbarkeit“.

Einen einzige konkrete Leistung allerdings hat der Erfurter Ärztetag schon jetzt mit Nachdruck thematisiert: Die Abrechnung der Leichenschau (Anträge III-7, III-8, III-9). Danach soll die Bundesärztekammer „umgehend“ mit der Bundesregierung darüber verhandeln, den GOP 100 GOÄ zu erhöhen. Die bisherige Honorierung sei völlig unzureichend. Sie beträgt derzeit einfach 14,57 Euro.

 

Kommentar

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