Ab sofort dürfen auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderung verordnen. Sie erhalten damit mehr Entscheidungsspielraum bei der Patientenversorgung. Per Gesetz wurde diese Verordnungsbefugnis – die bislang nur Ärzte hatten – jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ausgedehnt, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Pressemitteilung [1].
Bald dürfen Psychotherapeuten auch Leistungen der Rehabilitation und Soziotherapie verordnen. Der Grund für den späteren Zeitpunkt ist, dass das Ausstellen dieser Verordnungen gesondert honoriert wird. Daher werden KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zunächst über eine Vergütungsregelung für Psychotherapeuten verhandeln. Sie haben dazu 6 Monate Zeit, sobald die geänderten G-BA-Richtlinien in Kraft sind.
Klinikeinweisung bei bestimmten Indikationen
Müssen Patienten aufgrund psychischer Erkrankungen und Störungen stationär behandelt werden, dürfen Psychotherapeuten Patienten auch in eine Klinik einweisen. Zulässig ist eine solche Verordnung:
bei Indikationen nach § 26 der Psychotherapie-Richtlinie, z.B. depressive Episoden, Angststörungen oder nichtorganische Schlafstörungen, sowie
bei Indikationen der neuropsychologischen Therapie, z.B. organisches amnestisches Syndrom oder organische emotional labile (asthenische) Störung.
In diesen Fällen ist keine gesonderte Abstimmung mit dem behandelnden Arzt nötig.
Für die übrigen Indikationen aus dem Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ des ICD-10-GM muss die Einweisung mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden. Dazu gehört z.B. auch die Demenz.
Generell gilt für alle Indikationen, dass Vertragsärzte und auch Vertragspsychotherapeuten vor einer Einweisung ins Krankenhaus alle ambulanten Behandlungsangebote in Erwägung ziehen müssen, d.h. sie müssen sich über sämtliche Angebote informieren. Dies ist in der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie des G-BA festgelegt.
Die Verordnung gilt, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen ist. Es kann sein, dass ein längerer Zeitraum zwischen Verordnung und Beginn der stationären Behandlung liegt. In diesem Zeitraum ist der Patient bei seinem Psychotherapeuten in Behandlung, und dieser kann prüfen, ob eine stationäre Behandlung weiterhin notwendig ist. Patienten sollten sich allerdings die Kostenübernahme der stationären Behandlung von ihrer Krankenkasse vorab genehmigen lassen.
Fahrten zur stationären und ambulanten Behandlung
Psychotherapeuten, die einen Patienten in die Klinik einweisen, können zudem die Fahrt dorthin verordnen. Voraussetzung ist, dass die Beförderung medizinisch notwendig ist und der Patient aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren kann, z.B. mit seinem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht notwendig.
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind nur in bestimmten Fällen verordnungsfähig. Möglich ist dies bei Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ vorlegen oder einen Pflegebescheid mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 und dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Patienten müssen sich die Fahrten zur ambulanten Behandlung vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, damit diese die Kosten übernimmt.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nutzen für die Verordnung die gleichen Formulare wie Vertragsärzte. Die Vordrucke sind über die bekannten Bezugswege erhältlich, also in der Regel über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die Formulare können elektronisch am Praxisrechner ausgefüllt werden. Dazu müssen Muster 2 und Muster 4 in der Software hinterlegt sein. Bei Fragen zu ihrer Software sollten sich Psychotherapeuten an ihren Anbieter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) wenden.
REFERENZEN:
1. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Pressemitteilung, 8. Juni 2017
Medscape Nachrichten © 2017 WebMD, LLC
Diesen Artikel so zitieren: Nicht mehr nur Ärzte: Jetzt dürfen auch Psychotherapeuten einweisen – und bald auch Reha- und Soziotherapie verordnen - Medscape - 21. Jun 2017.
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