Mehr Tempo: Bis Innovationen in der Arztpraxis vergütet werden, soll es nicht mehr so lange dauern

Christian Beneker

Interessenkonflikte

27. Januar 2016

Jährlich 300 Millionen Euro für 4 Jahre – so viel Geld soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig in medizinische Innovationen für die ambulante Versorgung gepumpt werden. Doch bevor das Geld fließt, müssen die neuen Verfahren oder Geräte einen wahren Hürdenlauf absolvieren, hieß es auf dem Berliner Jahreskongress des Bundesverbandes Medical Care (BMC) Mitte Januar.

Die Anerkennung und Finanzierung von Neuerungen im ambulanten Bereich ist ungleich mühsamer durchzusetzen als im stationären Sektor. „Die Verhandlungen mit den Krankenkassen dauern ein Jahr bis anderthalb Jahre“, beklagte Ulrike Anders von Health 2.0 Berlin. „Für eine Kasse ist dieser Zeitraum normal, für ein Startup ist das extrem lang“, beklagt Anders, deren Netzwerk Digital Health-Start-Ups und Akteure der traditionellen Gesundheitsversorgung zusammen bringen will, um gemeinsam Innovationen in der Praxis umzusetzen.  

Netzwerkerin Anders plädiert deshalb dafür, „Pilotprojekte zu ermöglichen, um Lösungen für Patienten und Ärzte gemeinsam zu validieren und weiterzuentwickeln“. Zudem sei bei den Krankenkassen oft noch kein Prozess erkennbar, wie sie mit Innovation im Bereich E-Health umgehen. „Den Kassen fehlen größtenteils noch die passenden Strategien, um E-Health-Anwendungen in die Versorgung einzubinden.“

Tour de Force für Innovationen im ambulanten Bereich

Bis die Innovationen in der Versorgungs-wirklichkeit ankommen, dauert es oft länger als das Genehmigungs-verfahren durch den GBA und den BA. Peter Reschke

Solche Ladehemmung betrifft aber nicht nur E-Health-Start-Ups, sondern alle ambulanten Innovationen. Während Kliniken mit den Krankenkassen letztlich über alle Neuerungen in ihrem Hause verhandeln dürfen, die nicht verboten sind, dürfen im ambulanten Bereich nur solche an den Start, die ausdrücklich erlaubt wurden.

Für diese Erlaubnis müssen sie durch das Genehmigungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die grundsätzliche Genehmigung erteilt, und des Bewertungsausschusses (BA), der die Leistung bewertet, damit die Neuerungen regulär vergütet werden können. Allerdings ist es auch möglich, dies direkt beim BA zu beantragen. Wie auch immer – „das Verfahren dauert in der Regel rund ein Jahr“, sagte Peter Reschke, Geschäftsführer des Institutes des Bewertungsausschusses bei seinem Vortrag.

Aber damit ist es noch nicht getan. „Bis die Innovationen in der Versorgungswirklichkeit ankommen, dauert es oft länger als das Genehmigungsverfahren durch den GBA und den BA“, so Reschke. Hier kommen die Ausführungsbestimmungen des Bundesmantelvertrages Ärzte ins Spiel. Besonders neue Verfahren haben es schwer, zum Beispiel die kooperative und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung in Pflegeheimen. Eine Reihe von Ausführungsbestimmungen ersticken quasi die Initiativen der Ärzte und Heime vor Ort.

„Der Bundesmantelvertrag legt zum Beispiel fest, welche Qualifikationen Ärzte haben müssen, um eine bestimmte Innovation überhaupt einsetzen zu dürfen“, sagte Reschke. Auf sage und schreibe 7 DIN A4-Seiten formuliert der Bundesmantelvertrag minutiös, was dazu im Kooperationsvertrag zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtung geregelt werden muss, definiert Mindeststandards der Kooperation, formuliert Abrechnungsbestimmungen, und vieles mehr. „Das ist so ein abstrakter Überbau, den man sich auch als Leistungserbringer lange und umständlich erarbeiten muss“, bedauerte Reschke, „und dann hat man noch das Prüfgeschehen der Kassen im Einzugsbereich des Vertrages und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.“

Mehr Tempo wäre möglich

Kann das Ganze nicht schneller gehen? Im Prinzip, ja. So macht zum Beispiel das neue E-Health-Gesetz Tempo. Es setzt der Gesellschaft für Telematik (Gematik) und dem BA Fristen. Der BA muss also bis Ende Juni 2016 Vergütungsregeln geschaffen haben – zumindest für die Papierform des Planes. Bis 31. Dezember 2017 muss die Gematik nachgezogen haben und beispielsweise die Voraussetzung der Nutzung des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen haben, sagte Reschke. Ab 1. Januar 2018 muss die die Speicherung des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte möglich sein. Klappt der Zeitplan nicht, drohen Sanktionen – und das ist auch die wesentliche Neuerung, so Reschke: „Mindestens zwei Gesellschaftern der Telematik drohen Haushaltskürzungen, wenn die Termine gerissen werden.“

Ist der Markt reif für Innovationen?

Frank Preugschat, Leiter der Abteilung Versorgungsmanagement der AOK Niedersachsen, wollte seine fordernden Vorredner auf der Veranstaltung offenbar bremsen. „In der freien Wirtschaft können Innovationen auch Geld sparen“, sagte Preugschat. „Aber wenn wir als Krankenkasse Innovationen vergüten, dann müssen wir auch – anders als in der freien Wirtschaft – die vorhergehenden, alten Lösungen weiter bezahlen. Und das kostet.“ So stiegen trotz des AMNOG die Arzneimittelausgaben der Kassen immer weiter. „Was die Innovationen betrifft, kommen wir nicht um die gesellschaftliche Diskussion herum, was die Kassen noch bezahlen sollen und was nicht.“

Aber wenn wir als Krankenkasse Innovationen vergüten, dann müssen wir auch die vorhergehenden, alten Lösungen weiter bezahlen. Und das kostet. Frank Preugschat

Dr. Jens Deerberg-Wittram, Executive Director der Boston Consulting Group GmbH, fragte noch grundsätzlicher, ob das Gesundheitssystem in Deutschland Innovationen überhaupt verdiene. Die Qualität der Versorgung sei sehr, sehr unterschiedlich, sagte er.

Nach Prostatakrebs-Operationen etwa seien rund die Hälfte aller operierten Männer nach einem Jahr noch inkontinent und 80% nach einem Jahr noch impotent. „In den besten Kliniken sind dagegen nur drei Prozent der Männer nach einem Jahr noch inkontinent“, sagte Deerberg-Wittram. „Und in diese Welt wollen Sie Innovationen werfen?“ Am Schluss, meinte der Arzt, werde „die Versorgung durch die Innovationen nicht besser, sondern nur teurer. Fahranfänger sollen auch nicht Porsche fahren.“

Kommentar

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