MEINUNG

Innovationsagenda der Bundesregierung: „Wir bremsen nicht, wir machen Tempo!“

Dr. Shari Langemak

Interessenkonflikte

9. Dezember 2015

In diesem Artikel

Lutz Stroppe


Während man sich gemeinhin darüber einig ist, dass sich das deutsche Gesundheitssystem besser für die Herausforderungen der Zukunft rüsten muss, wird über das „Wie“ meist kontrovers diskutiert. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat man sich mittlerweile auf einige grundlegende Änderungen geeinigt, die nun möglichst schnell umgesetzt werden sollten. Um welche Pläne es sich dabei handelt, stellt Staatssekretär Lutz Stroppe auf dem Kongress des Bundesverbandes Managed Care (BMC) im Januar 2016 in Berlin vor. Im Vorab-Interview mit Medscape Deutschland spricht Staatssekretär Stroppe über das eHealth-Gesetz, Datenschutz und den Innovationsstandort Deutschland.

Medscape Deutschland: Die Gesellschaft wird älter und damit kränker, die Medikamente werden teurer. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dieses Problem lösen?

Stroppe: Richtig ist, dass unser gutes Gesundheitssystem und die Weiterentwicklung von Arzneimitteln wesentlich dafür beitragen, dass wir länger leben können. Und es ist erfreulich, dass die Zahl der Menschen, die noch im höheren Lebensalter zwar nicht frei von Einschränkungen aber doch gegenüber früher mit besserer Gesundheit leben, steigt. Als Bundesgesundheitsministerium ist es unsere Aufgabe, sicher zu stellen, dass die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung am medizinischen Fortschritt teilhaben, die notwendigen Arzneimittel erhalten und die Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung mit Arzneimitteln berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber hat dazu mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – kurz AMNOG - ein neues System der Nutzenbewertung und Preisfestsetzung von Arzneimitteln beschlossen. Der Prozess ist als lernendes System angelegt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Mit Vertretern aus Wissenschaft, Industrie, Gewerkschaften und Verbänden diskutieren wir zurzeit die Zukunft des Arzneimittelmarktes in Deutschland. Das Ziel ist es, den Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion zu stärken, um auch weiterhin eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittel-Versorgung in Deutschland sicherzustellen, die bezahlbar bleibt.

 
Es ist wichtig, dass Innovationen nicht nur bei Produkten und Therapien stattfinden, sondern auch bei Versorgungs- prozessen und -strukturen. Lutz Stroppe
 

Medscape Deutschland: Der GBA-Innovationsausschuss will sich laut Versorgungsstärkungsgesetz intensiv mit neuen Versorgungsformen beschäftigen, die in die Regelversorgung übernommen werden könnten. Können Sie anhand einiger Beispielen erklären, um welche neuen Versorgungsformen es hierbei handelt, und warum ihre Aufnahme in die Regelversorgung dringend diskutiert werden sollte?

Stroppe: Mit der Förderung aus dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 sollen die Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es ist wichtig, dass Innovationen nicht nur bei Produkten und Therapien stattfinden, sondern auch bei Versorgungsprozessen und -strukturen. Dies ist erforderlich, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen und die medizinische Versorgung noch gezielter auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit teilweise mehreren chronischen Erkrankungen auszurichten. Der Innovationsfonds soll dazu beitragen, Wege aufzuzeigen, wie die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung, der Altenpflege oder von medizinischen Rehabilitationsleistungen überwunden werden kann. Erreicht werden soll eine Weiterentwicklung der Regelversorgung.

Zur Durchführung der Förderung ist inzwischen beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet worden. Dieser Innovationsausschuss wird die konkreten Förderschwerpunkte und -kriterien festlegen und über die Verteilung der Fördermittel, d.h. welche konkreten Vorhaben gefördert werden sollen, unter Einbeziehung eines Expertenbeirates entscheiden.

Lassen Sie mich hier drei Beispiele für mögliche Förderschwerpunkte nennen. Erstens: Durch Förderung aus dem Innovationsfonds könnten verschiedene Elemente in neuen Versorgungsformen erprobt werden, um die Versorgung insgesamt zu verbessern, um auch auf dem Land eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Zweitens: Patientinnen und Patienten könnten von den Möglichkeiten der modernen Technologien – Stichwort Telemedizin – profitieren und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte könnten auf dieser Grundlage die nötige Therapieoptimierung vornehmen. Und Drittens: Es könnten Modelle mit Delegation ärztlicher Leistungen auf den Weg gebracht werden, in denen Ärztinnen und Ärzte sinnvoll entlastet werden können, damit sie mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten haben. So könnte der Versorgungsablauf insgesamt optimiert werden.

Lutz Stroppe spricht zu dem Thema am 19. Januar auf dem BMC Kongress, 19. bis 20. Januar 2016, in Berlin. Eine Registrierung ist bis zum 15. Januar möglich.

Kommentar

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