Wer sich im Gesundheitswesen künftig unrechtmäßig Vorteile verschafft, dem drohen bis zu 3 Jahre Haft. Prof. Dr. Thomas Schlegel fasst die Details zum Entwurf des Antikorruptionsgesetzes zusammen.

REFERENZEN:
1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 27. Januar 2015
Diesen Artikel so zitieren: Gesetz gegen Bestechung im Gesundheitswesen: „Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Approbation“ - Medscape - 22. Apr 2015.
Kommentar