MEINUNG

Gesetz gegen Bestechung im Gesundheitswesen: „Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Approbation“

Prof. Dr. Thomas Schlegel

Interessenkonflikte

22. April 2015

Wer sich im Gesundheitswesen künftig unrechtmäßig Vorteile verschafft, dem drohen bis zu 3 Jahre Haft. Prof. Dr. Thomas Schlegel fasst die Details zum Entwurf des Antikorruptionsgesetzes zusammen.

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REFERENZEN:

1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 27. Januar 2015

 

Kommentar

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