Extrabudget: Für Nicht-ärztliche Praxisassistenten und die Fachärztliche Grundversorgung

Ute Eppinger

Interessenkonflikte

11. November 2014

Bisher sind sie nur in einigen Bundesländern, ab dem kommenden Jahr bundesweit im Einsatz: Nicht-ärztliche Praxisassistenten. Sie werden in Hausarztpraxen bundesweit ab Januar 2015 extrabudgetär von den Krankenkassen gefördert. „Die Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis übernehmen Routinetätigkeiten, so dass die Hausärzte wieder mehr Zeit für ihre Kernaufgaben haben – vor allem für den intensiven Kontakt mit ihren Patienten“, erklärt Kirsten Schröter, Sprecherin des Deutschen Hausärzteverbandes.

Bereits seit Anfang dieses Jahres sind Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH) und Nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPA) gleichgestellt. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Hausärzteverband erkennen damit wechselseitig ihre Fortbildungen an.

Leistungen von Nicht-ärztlichen Praxisassistenten waren bis jetzt nur in den Gebieten abrechenbar, in denen eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich offiziell festgestellt worden war [1]. Bislang, so Schröter im Gespräch mit Medscape Deutschland, wurden 5.600 medizinische Fachangestellte zu Versorgungsassistenten ausgebildet.

 
Die Versorgungs- assistenten in der Hausarztpraxis übernehmen Routinetätigkeiten, so dass die Hausärzte wieder mehr Zeit für ihre Kernaufgaben haben. Kirsten Schröter
 

„Vor dem Hintergrund der demografischen Dynamiken tragen Hausärzte schon heute die Hauptlast in der Versorgung älterer, multimorbider Patienten. Bis 2016 rechnen wir mit einem Anstieg auf 10.000 Versorgungsassistenten“, so Schröter weiter. Vor allem in ländlichen Gebieten geht der Hausärzteverband von einem steigenden Bedarf aus. Bis 2020 geben 2.000 Hausärzte altershalber ihre Praxen auf, doch nur 10% der Medizinstudenten streben einen Abschluss in Allgemeinmedizin an.

Jeder Hausbesuch wird vergütet

Ab Januar nächsten Jahren kann eine Hausarztpraxis eine finanzielle Förderung von bis zu 1.320 Euro im Quartal für einen Nicht-ärztlichen Praxisassistenten erhalten. Zusätzlich werden die Hausbesuche vergütet, die der Versorgungs- oder Praxisassistent in Abstimmung mit dem Arzt durchführt. Für jeden Hausbesuch gibt es 17,05 Euro und für einen Mitbesuch 12,50 Euro inklusive Wegekosten. Jeder Haus- und Mitbesuch wird zu einem festen Preis extrabudgetär vergütet, eine Mengenbegrenzung gibt es nicht. „Mit dem Aufbau arztentlastender Strukturen ist ein wichtiger Schritt getan“, so Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) [2].

Voraussetzung für die extrabudgetäre Förderung ist, dass eine Hausarztpraxis im Schnitt mindestens 860 Fälle im Quartal hat oder mindestens 160 über 75-jährige Patienten pro Arzt im Quartal behandelt. In einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Hausärzten erhöht sich die Fallzahl um 640 Fälle je weiterem Hausarzt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Nicht-ärztliche Praxisassistent für 20 Stunden in der Woche und mehr in der Praxis angestellt ist.

 
Die Versorgungs-assistenten arbeiten selbstständig, stimmen sich aber eng mit den Hausärzten ab. Kirsten Schröter
 

Da in vielen Hausarztpraxen Mitarbeiter für diese neuen Aufgaben erst noch ausgebildet werden müssen, haben KBV und Krankenkassen eine Übergangsregelung vereinbart. Danach können Ärzte die neuen Leistungen bereits ab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters zum nicht-ärztlichen Praxisassistenten abrechnen. Die Ausbildung muss bis 30. Juni 2016 abgeschlossen sein.

„Die Versorgungsassistenten arbeiten selbstständig, stimmen sich aber eng mit den Hausärzten ab“, so Schröter. Nach einem Hausbesuch informiert der Assistent den Arzt spätestens am nächsten Werktag über die erhobenen Befunde und durchgeführten Maßnahmen.

Außerdem: 132 Millionen zusätzlich für die Fachärztliche Grundversorgung

Rund 132 Millionen Euro stehen ab 2015 zusätzlich für die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) zur Verfügung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte das im Sommer in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen für das Jahr 2015 durchgesetzt. Auf die Details der neuen Vergütungsregelungen haben sich KBV und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) jetzt geeinigt.

Ab Januar 2015 erhalten grundversorgende Fachärzte je PFG einen festen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags liegt einheitlich bei 26,7% der jeweiligen PFG. Zum Beispiel erhalten HNO-Ärzte einen Zuschlag von 0,72 Cent, ihre PFG ist mit 2,77 Euro bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit in voller Höhe. Der Zuschlag wird bei der Abrechnung für jeden PFG-Fall automatisch durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

 
Die neuen haus- und fachärztlichen Leistungen werden extrabudgetär bezahlt. Andreas Gassen
 

Ursprünglich waren die Schwerpunktinternisten bei der Fachärztlichen Grundversorgung – bei der grundversorgende Fachärzte seit Oktober 2013 einen Zuschlag erhalten – außen vor geblieben. Das hatte zu deutlichen Protesten geführt (wie Medscape Deutschland berichtete). Die KBV hatte daraufhin nachverhandelt. So erhalten ab 2015 auch Schwerpunktinternisten eine PFG. Sie ist in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen ausschließlich die jeweilige Grundpauschale und/oder der Laborwirtschaftlichkeitsbonus abgerechnet werden.

„Die neuen haus- und fachärztlichen Leistungen werden extrabudgetär bezahlt“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Damit sei der Einstieg in feste Preise gelungen. Der KBV will erreichen, dass die Kassen künftig Leistungen der Grundversorgung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlen – zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung. „Die Pauschale zur fachärztlichen Grundversorgung ist ein erster Schritt, um die bestehende Unterfinanzierung zu beseitigen“, teilte die KBV dazu mit.

 

REFERENZEN:

  1. 1. Landesärztekammer Baden-Württemberg: Nicht-ärztliche Praxisassistentin, 9.10.2014

  2. 2. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Förderung von Praxisassistenten und PFG-Zuschlag, 6.11.2014

 

Kommentar

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